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Hekatron bekennt sich zur RWM-Inspektion vor Ort und verlässt Arbeitskreis zur Ferninspektion

(14.12.2014) Wirtschaftlichkeit vor Sicherheit, wenn es um Menschenleben geht? He­katron, einer der führenden Hersteller von Rauchwarnmeldern (RWM), ist als Antwort auf diese Frage aus dem Arbeitskreis ausgetreten, der eine Richtlinie zur Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne - also ohne eine Vor-Ort-Inspektion durch eine Fachkraft - erstellen will.

Rauchwarnmelder retten im Brandfall Menschenleben - das ist unbestritten. Eingesetzt werden sie vorwiegend in Wohnungen, um die anwesenden Personen in einer sehr frü­hen Phase eines beginnenden Brandes zu warnen und so ihre Selbstrettung zu ermög­lichen. Erfolgt keine rechtzeitige Warnung, dann reichen wenige Atemzüge aus, um Menschen durch Brandrauch und Brandgase schwer zu verletzen - oftmals mit Todes­folge. Um dies dauerhaft zu verhindern, müssen Rauchwarnmelder stets zuverlässig funktionieren. Das ist nur sichergestellt, wenn die Melder und ihre Umgebung regelmä­ßig einer Inspektion und Wartung unterzogen werden. Hierfür gibt es als Anwendungs­norm die DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung“. Seit Jahrzehnten bewährt hat sich die Vor-Ort-Inspektion durch geschulte Fachkräfte mit Kompetenz­nachweis. Empfehlungen für das Erlangen dieses Kompetenznachweises finden sich gleichfalls in der DIN 14676.

Arbeitskreis in Sachen Normierung

Selbstredend gibt es den hohen Sicherheitsstandard im Betrieb von Rauchwarnmel­dern nicht zum Nulltarif. Nachdem der Einbau in Wohnungen in fast allen Bundeslän­dern obligatorisch geworden ist, besteht von mehreren Seiten Interesse daran, eine wirtschaftliche Optimierung vorzunehmen, indem man die Objektbegehung durch eine Ferninspektion ersetzt. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die Rauchwarnmelder überwiegend von Messdienstleistern installieren und instand halten lassen, erhoffen sich so eine Senkung der Betriebskosten für ihre vermieteten Immobilien. Es wurde vor diesem Hintergrund ein Arbeitskreis „Rauchwarnmelder-Ferninspektion“ ins Leben geru­fen, der beim Kriwan Testzentrum in Forchtenberg angesiedelt ist. Sein Ziel ist es, die Anforderungen an eine Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne gemäß den Anforderungen des Abschnitts 6 der DIN 14676 zu erarbeiten. Aus diesem Arbeitskreis ist Hekatron mit sofortiger Wirkung ausgetreten.

Hekatron: „Vor-Ort-Inspektion durch Fachleute unverzichtbar“

Die Begründung für den Austritt liefert Christian Rudolph, Geschäftsleiter Rauchschal­tanlagen und Rauchwarnmelder bei Hekatron: „Die im Arbeitskreis geführten techni­schen Diskussionen haben bestätigt, dass derzeit kein verlässlicher normativer Rah­men existiert, an dem sich eine Inspektion aus der Ferne - ohne physische Kontrolle vor Ort - orientieren könnte. Vor allem fehlen längerfristige Erfahrungen über festge­stellte Abweichungen und nicht erkannte Abweichungen.“ Solche Daten wären aber die Grundlage, um die DIN 14676 überarbeiten zu können. Bei Hekatron ist man zu der Überzeugung gelangt, dass aus risikologischer Sicht derzeit die Basis fehle, um auf die Sichtprüfung von Rauchwarnmeldern vor Ort verzichten zu können. Damit gelte bis auf Weiteres: Für eine normenkonforme Inspektion und Wartung gemäß DIN 14676 sei der Einsatz ausgebildeter Fachkräfte vor Ort alternativlos. Und wo es um den Schutz von Menschenleben geht, dürfe nicht die Wirtschaftlichkeit das Kriterium für die Wahl der Mittel sein.

Weitere Informationen zu Rauchwarnmeldern (speziell auch für die Wohnungswirt­schaft) können per E-Mail an Hekatron angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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