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Wer kontrolliert die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)?


  

(2.1.2015) Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministe­riums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Rechtliche Bedenken im Hinblick auf Transparenz und Kontrolle teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3540) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht. Die Agen­tur sei aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Bundesrepublik als juristische Person des Privatrechts nach der Bundeshaushaltsordnung ermächtigt, in den Hand­lungsformen des öffentli­chen Rechts ...

  • Zuwendungen durch Verwaltungsakte im eigenen Namen zu bewilligen,
  • Verwaltungsakte zu ändern, zurückzunehmen oder zu widerrufen,
  • Zuwendungen zurückzufordern und
  • Anträge abzulehnen.

Die Grünen hatten kritisiert, dass die FNR aus dem Haushalt des BMEL finanziert wer­de und über ein Budget von 60 Millionen Euro verfüge, jedoch nicht der parlamentari­schen Kontrolle unterliege.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass der FNR im Jahr 2014 fast 82 Millionen Euro zugewiesen wurden. Die Agentur habe die Mittel entsprechend den gesetzlichen Rege­lungen ausgegeben.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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