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VHV bietet Wetterrisikoversicherung an: „Damit das Wetter nicht die Gewinne verhagelt“

(8.1.2015) Etliche Branchen sind stark witterungsabhängig. Je nach Wetterereignis kann es die Gastronomie genauso treffen wie die Baubranche. Letztere ist allerdings besonders stark betroffen. Der langanhaltende und frostreiche Winter 2012/2013 bei­spielsweise machte der Branche stark zu schaffen. So vermeldete das statistische Bundesamt im März 2013, dass der Gesamtumsatz im Bauhauptgewerbe im Januar 2013 gegenüber Januar 2012 um 10,8% sank (siehe Beitrag vom 24.3.2013). Gegen solche wetterbedingten Umsatzeinbußen können sich Unternehmer nun absichern.

Kommt die Arbeit eines Betriebs wetterbedingt zum Erliegen, entstehen viele Kosten. Dies können Vertragsstrafen oder Lohnfortzahlungen sein, aber auch Kosten durch Stillstandszeiten und für beschleunigende Maßnahmen, um die Arbeit wieder aufzu­holen. Unternehmer müssten hierfür Reserven bilden, die aber wiederum die Liquidi­tät einschränken. Günstiger ist es nach Ansicht der VHV, diese Kostenrisiken mit der Wetterrisikoversicherung abzusichern.

parametrische Wetterrisikoversicherung

Seit zwei Jahren bietet das Versicherungsunternehmen als einer der wenigen Versi­cherer im deutschen Markt diese Versicherungsart an. Die Rede ist dabei von einer so genannten parametrischen Wetterrisikoversicherung. Denn hierbei werden Parameter festgelegt, die zur Auszahlung führen, wenn sie später eintreten. Absicherbar sind da­bei alle Messdaten, die vom unabhängig arbeitenden Deutschen Wetterdienst (DWD) regelmäßig erhoben werden - d.h. Temperatur, Windstärke, Niederschlag usw.. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn innerhalb eines festgelegten Zeitraumes diese Para­meter über- oder unterschritten werden. Gemessen werden die Werte vom DWD an einer oder mehreren der 1.000 Wetterstationen im gesamten Bundesgebiet. So ist je­derzeit transparent und nachvollziehbar, welches Wetter vor Ort herrschte. Ist der Versicherungsfall eingetreten, soll es automatisch zur Auszahlung kommen - d.h. es muss kein Schadenfall nachgewiesen werden. Dies verspricht eine schnelle und un­komplizierte Auszahlung im Schadenfall.

Absicherbar sind projektbezogene Wetterrisiken wie auch der Umsatzausfall eines lan­gen Winters oder verregneten Sommers. Jeder Vertrag kann individuell auf die Branche und das jeweilige Unternehmen ausgerichtet werden.

Dazu muss der Unternehmer vorher seine finanziellen Verluste bei den entsprechenden Wetterszenarien abschätzen und so die Versicherungssumme der Absicherung festle­gen. Hierbei kann auch berücksichtigt werden, ob der Betrieb z.B. einige Frost- oder Regentage selbst verkraften kann. Entsprechend wird dies als Selbstbehalt berück­sichtigt und mindert die Prämienzahlung. Desweitern bestimmen auch die Höhe der Auszahlung pro Tag und die Auszahlungsobergrenze die Prämienhöhe.

Zwei konkrete Beispiele:

  • Ein Dachdecker wird beim Bau eines Flachdachs von lang anhaltenden Nieder­schlägen überrascht. Obwohl er sieben Regentage einkalkuliert hat, kommt es noch zu Verzögerungen. Fällig werden Mehrkosten durch Trocknungsmaßnah­men, die der Dachdecker bei der VHV absichern kann. Stellt die Wetterstation in der Nähe der Baustelle die entsprechenden Regentage fest, kommt es zur Auszahlung.
  • Ein Winterdienst hat mit seinen Kunden Pauschalverträge geschlossen. Bei ei­nem langen Winter mit vielen Einsätzen geht die Kalkulation des Geschäftsfüh­rers nicht auf, da er zusätzliche Lohnkosten und Kosten für den Betrieb seiner Fahrzeugflotte zu tragen hat. Diese wetterbedingten Mehrkosten hat er mit Hil­fe der Wetterrisikoversicherung abgesichert. D.h. bei zu vielen Schneetagen (mit Schneefall > 2 cm), die im Absicherungszeitraum anfallen, leistet die Ver­sicherung. Den Selbstbehalt hat er auf 10 Schneetage festgelegt. Für jeden Schneetag über dem Selbstbehalt erhält der Geschäftsführer eine Auszahlung von 15.000 Euro bis zur vereinbarten Höchstauszahlung von 105.000. Euro

Jedoch können auch zahlreiche andere Branchen versichert werden. Z.B. Energiever­sorger gegen milde Winter, Windparkanlagen gegen Windflaute, die Tourismusbranche und Gastronomiebetriebe gegen andauernde Regenfälle oder auch Erzeuger und wei­terverarbeitende Betriebe von saisonalen Produkten aus der Landwirtschaft.

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