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Höhere Afa, bessere Rahmenbedingungen, geförderte Gebäudesanierung ... fordert Bauwirtschaft

(15.3.2015) „Es kommen immer noch zu wenig neue Wohnungen auf den Markt. Für 2014 rechnen wir mit rund 235.000 neuen Wohnungen, das ist immer noch weniger als jene 250.000 Wohnungen, die gebraucht werden, um die Nachfrage insbesondere in den Ballungsgebieten zu befriedigen. Zwar wurden im vergangenen Jahr rund 4% neue Wohnungen mehr genehmigt als noch 2013, doch scheint die Nachfrage im ge­hobenen Preissegment an ihre Sättigungsgrenze zu kommen. Gebraucht wird preis­werter, bezahlbarer Wohnraum,“ stellte Karl-Heinz Schneider, Vorsitzender der Bun­desvereinigung Bauwirtschaft (BVB), anlässlich der Frühjahrspressekonferenz im Rah­men der Internationalen Handwerksmesse fest.

4% Absetzung für Abnutzungen im Mietwohnungsbau gefordert

Schneider verwies auf Untersuchungsergebnisse, wonach die bereits nach derzeitigen Standards errichteten Mehrfamilienhäuser in Innenstadtlagen zu Mietpreisen von über 10 Euro führten. „Will man Investoren interessieren, hier preiswerter anzubieten, wird man um höhere Abschreibungssätze nicht herumkommen. Daran will die Koalition aber offensichtlich vorerst nichts ändern. Wir halten die Erhöhung der Abschreibungssätze im Mietwohnungsbau von 2% auf 4% nach wie vor für notwendig.“

Bitte endlich steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft fordert außerdem die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung endlich umzusetzen. Allerdings kritisierte Schneider, die Pläne der Koalition wonach bei einer Investition von 10.000 Euro, z.B. in die Fas­sadendämmung, der Investor nur 1.000 Euro als Steuerabzug ersetzt bekommen soll­te, dieses allerdings nicht auf einmal, sondern über zehn Jahre gestreckt, also 100 Euro Steuerersparnis pro Jahr.  Schneider wörtlich: „Wenn man über dieses Instru­ment Hausbesitzer zu Investitionen bewegen will, ist das kein ernst zu nehmender Vorschlag. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass hier etwas gemacht wurde, dessen Scheitern vorprogrammiert war.“

Dokumentationspflicht beim gesetzlichen Mindestlohn ungewünscht

Scharf kritisierten die Vertreter der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die Dokumenta­tionspflicht beim gesetzlichen Mindestlohn als „Bürokratiemonster“. Marcus Nachbau­er, Präsident des Bundesverbandes Gerüstbau, erklärte: „In Wahrheit will man Hand in Hand mit dem DGB anfallende Überstunden überwachen.“ Aber was viel schlimmer ist: „Die knapp bemessenen Personalressourcen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit werden für die Überprüfung eines Personalbereiches verschwendet, der so gut wie keine Min­destlohnverstöße in sich birgt,“ so Nachbauer.

Jeder Quadratzentimeter Baustelle ein Arbeitsplatz?!

Auch die Arbeitsstättenverordnung ist für die beiden mittelständischen Unternehmer ein weiteres Zeugnis für die Realitätsferne der Arbeitsministerin. „Denn die hier ver­wendete Definition der ,Arbeitsplätze’ ist so weit gefasst, dass praktisch jeder Qua­dratzentimeter Baustelle ein Arbeitsplatz ist. Daher ist die Arbeitsstättenverordnung für die Bauunternehmen auch nicht umsetzbar. ... Was uns bei beiden Verordnungen vor allem stört, ist das tiefe Misstrauen, das unsere Bundesregierung gegenüber der Wirtschaft insgesamt sowie der Vielzahl mittelständischer und kleiner Unternehmen hegt. Aber wir sind Unternehmer und lassen uns nicht entmutigen. Angesichts des Baubedarfs und des Baugeschehens blicken wir durchaus optimistisch in die Zukunft. Die Bundesregierung könnte ihren Teil dazu beitragen, dass dieser Blick noch optimis­tischer wird,“ so Schneider und Nachbauer.

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