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Neue Infoschrift der Deutschen Bauchemie zur Umsetzung der Bauproduktenverordnung

Infoschrift der Deutschen Bauchemie zur Umsetzung der Bauproduktenverordnung
  

(19.4.2015) Die Deutsche Bauchemie hat die 2012 erstmals erschienene Informationsschrift zur Umsetzung der Bauproduk­tenverordnung (BauPVO) komplett überarbeitet und neu ver­öffentlicht. Die 32-seitige Broschüre soll den Mitgliedsunter­nehmen und in der Branche als aktuelle und praxisorientierte Arbeitshilfe dienen.

Seit ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 2013 wurden im Amtsblatt der EU eine Berichtigung zur BauPVO, drei delegierte Verord­nungen sowie eine Durchführungsverordnung veröffentlicht, und die BauPVO dadurch in Teilen geändert und präzisiert. Die 2. Ausgabe der Informationsschrift gibt einen Überblick über die aktuellen Inhalte der BauPVO und erläutert die Neue­

rungen und Änderungen, die sich aus den erlassenen Rechtsakten ergeben. Anhand von Musterbeispielen werden insbesondere die Neuerungen hinsichtlich der CE-Kenn­zeichnung sowie der Erstellung einer Leistungserklärung (LE) entsprechend dem ge­änderten Anhang III der BauPVO aufgezeigt.

Im Ausblick gehen die Autoren u.a. auch auf mögliche künftige Anpassungen der Bau­PVO in 2017/2018 mit weiteren Konsequenzen für die Hersteller ein. Diskutiert wird in diesem Kapitel auch eine zu erwartende Konkretisierung der Grundanforderung an Bau­werke Nr. 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“. Die Deutsche Bauche­mie will sich dafür einsetzen, dass die Umweltauswirkungen von Bauprodukten im Sin­ne einer festgestellten Leistung mittels Umweltproduktdeklarationen (EPDs) kommuni­ziert werden und sich EPDs nach EN 15804 als das Mittel der Wahl bei der Bewertung bzw. Gebäudezertifizierung etablieren.

In der Bewertung des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Oktober 2014 gefällten Grundsatzurteils zum Bauproduktenrecht rechnen die Autoren mit Aus­wirkungen auf die deutschen bauordnungsrechtlichen Vorschriften: „Mittel- bis lang­fristig werden nationale Restregelungen für Produkte, die einer harmonisierten Pro­duktnorm unterliegen, keinen Bestand haben. Derzeit ist allerdings noch nicht abseh­bar, in welcher Form, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen die Anpassun­gen der deutschen Rechtsvorschriften vorgenommen werden.“

Interessenten finden die neue Infoschrift in deutscher Sprache zum Download deutsche-bauchemie.de > Publikationen (direkter PDF-Download). Die Publika­tion kann über den Bestellshop auch als gedruckte Broschüre (zum Preis von 3 Euro pro Exemplar) bestellt werden.

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