Baulinks -> Redaktion  || < älter 2015/0718 jünger > >>|  

Rund die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle!


Foto: BG BAU / Mirko Bartels (Bild vergrößern)
  

(28.4.2015) Bei Richtarbeiten, im Gerüstbau, bei Arbeiten auf Leitern oder anderswo stürzen jedes Jahr tausende Beschäf­tigte in die Tiefe. „Viele Unfälle enden tödlich oder führen zu schweren Verletzungen - mit viel Leid für die Betroffenen. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Allein in den letzten zehn vorliegenden Jahren ging die Zahl der Absturzunfälle um 37 Prozent zurück, von 10.859 im Jahr 2004 auf 6.811 im Jahr 2013“, resümierte Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Be­rufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 28. April, dem weltweiten Tag für Sicherheit und Gesund­heitsschutz am Arbeitsplatz, der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen wurde.

Den deutlichen Rückgang bei den Absturzunfällen führt die BG BAU zurück ...

  • auf wirksamere technische Möglichkeiten zur Absturz­sicherung,
  • auf eine verbesserte Organisation des Arbeitsschutzes sowie
  • auf einen Bewusstseinswandel bei den Beschäftigten.

Zunehmend achten Unternehmen darauf, bereits vor Beginn der Arbeiten mögliche Ab­sturzgefahren im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln. In positiven Fäl­len übermitteln bereits die Bauherren den Unternehmen beispielsweise Informationen, welche Decken- und Dachflächen nicht belastbar sind. Und die Baubetriebe beurteilen schon vor dem ersten Betreten, ob zum Beispiel Treppenöffnungen, Dachkonstruktio­nen oder Lichtkuppeln besonders gesichert werden müssen.

Gleichwohl ist die Zahl der Abstürze noch immer hoch und bei Arbeiten auf hoch gele­genen Arbeitsplätzen immer besondere Vorsicht geboten. So liege der Unfallschwer­punkt etwa im Gerüstbau beim Auf-, Um- und Abbau der Gerüste. "Dabei ist jeder Un­fall tragisch", so Arenz weiter.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ und nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.1) zum „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegen­ständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ haben bauliche und technische Maßnah­men zum Schutz vor Absturz, wie Absperrungen oder Seitenschutz Vorrang vor orga­nisatorischen Maßnahmen, etwa die Gestaltung von Zugängen oder Einstiegen, und auch vor individuellen Schutzmaßnahmen wie einer Auffangvorrichtung. Erst wenn weder Absturzsicherungen noch Auffangeinrichtungen, etwa Netze, umgesetzt wer­den können, darf Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen.

Wie Bernhand Arenz betonte, weise die BG BAU entschieden und verstärkt auf Maß­nahmen gegen Absturzunfälle hin, z.B. im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Schulungen für Unternehmer, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Betriebs­räte. „Auch die Praxis- und Arbeitsschutzzentren der BG BAU sind auf diese Heraus­forderung eingestellt“, ergänzte Arenz. So gibt es dort spezielle Schulungen zum The­ma „hochgelegene Arbeitsplätze für Berufszweige mit großen Sturz- und Absturzge­fahren“.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH