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Sanierung von Häusern aus den Jahren 1995 bis 2001 wird jetzt auch gefördert

(7.6.2015) Häuser, die zwischen 1995 und 2001 (incl.) gebaut wurden, werden ab August im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ ebenfalls gefördert. Bislang sind Wohngebäude förderfähig, für die vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. Das wird zum August 2015 geändert und die Gruppe der förderfähigen Wohngebäude erweitert.

Höherer Kreditbetrag fürs Effizienzhaus

Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können bei Einzelmaßnahmen von Keller bis zum Dach oder bei der Heizung zu zinsgünstigen 0,75% über einen KfW-Kredit finanziert werden. Wer das ganze Haus auf Effizienzhausniveau saniert, bekommt bis zu 75.000 Euro je Wohnung, ab 1. August 2015 sogar 100.000 Euro. Zusätzlich wird ein ansehn­licher Tilgungszuschuss eingeräumt.

Zuschuss oder Förderung für private Hauseigentümer

Private Haussanierer können weiterhin zwischen Zuschuss und Förderkredit wählen. Die Zuschuss-Förderung hat den großen Vorteil: Sie muss im Gegensatz zum Kredit nicht zurückbezahlt werden. Die Anforderungen sind die gleichen wie bei einem Kredit. Der Zuschuss für eine Einzelmaßnahme beträgt 10% der Kosten. Das heißt, 10% der Kosten etwa einer Kellerdeckendämmung, neuer Fenster oder der neuen Brennwert­heizung übernimmt der Staat. Wer mindestens 3.000 Euro investiert, kann die Förde­rung beantragen. Bis zu 5.000 Euro gibt der Staat zur Einzelmaßnahme dazu. Wer auf Effizienzhausniveau saniert, kann mit 10% bis zu 25% Zuschuss rechnen.

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