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2,6% mehr genehmigte Wohnungen im 1. Halbjahr 2015 reichen IVD und GdW nicht

(23.8.2015) Von Januar bis Juni 2015 wurde in Deutschland der Bau von insgesamt 140.435 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt mitgeteilt hat, wa­ren das 2,6% oder 3.600 Wohnungen mehr als im ersten Halbjahr 2014. In neu errich­teten Wohngebäuden wurden im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 121.000 Wohnungen genehmigt, das waren 2,0% mehr als im Vorjahreszeitraum:

  • 5,3% mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern,
  • 1,0% mehr Wohnungen in Einfamilienhäusern sowie
  • 4,7% weniger Wohnungen in Zweifamilienhäusern.

Diese Zunahme an Baugenehmigungen überzeugt weder den Immobilienverband Deutschland (IVD) noch den Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilien­unternehmen (GdW).

IVD: „Regulierungswut sorgt für Baubremse“

Der IVD weist darauf hin, dass vor einem Jahr das Plus mit 9,6% noch deutlich höher ausfiel. Angesichts der Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten, insbesondere in den Ballungsgebieten seien die 2,6% deutlich zu wenig. „Die Regulierungswut der Politik hat dafür gesorgt, dass dem Bauboom die Luft ausgeht, bevor er eigentlich be­gonnen hat", kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD, die aktuellen Zahlen. Die Diskussionen über Regulierungen wie ...

  • die Mietpreisbremse,
  • die Modernisierungsmieterhöhungen oder
  • die Ausweitung des Berechnungszeitraums bei den Mietspiegeln

...  hätten zu einer Baubremse geführt. Auch wenn der Neubau ausgenommen ist, würden Investoren, Projektentwickler und Bauträger dadurch verunsichert.

Leicht positiv könne man beurteilen, dass die Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem Plus von 5,3% noch am stärksten gestiegen sind: Im ersten Halbjahr 2015 wurden 62.272 Einheiten genehmigt. „Es ist nun aber absolut wichtig, dass die genehmigten Wohnungen auch zügig gebaut werden“, mahnt Schick. Die Vergangenheit habe allerdings gezeigt, dass die Schere zwischen Genehmigungen und Fertigstellungen sich immer weiter öffnet. „Wir brauchen daher weiterhin mehr Neubau und ein investitionsfreundliches Klima in Deutschland,“ betont der IVD-Präsi­dent. Der IVD fordert deshalb ...

  • eine breitere Ausweisung von Bauland,
  • eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren und
  • mehr Flexibilität beim Thema Nachverdichtung in den Innenstädten.

„"Hierzu müssen Kostentreiber beim Bauen gestoppt werden. Vor allem die verschärf­ten gesetzlichen Anforderungen sorgen dafür, dass Bauen immer teurer wird und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum kaum mehr möglich ist. Stoppt man diese Kos­tentreiber, dann schafft das die notwendige Luft für Investitionen, die jetzt dringend nötig sind,“ resümiert Schick.

GdW: „Bau bezahlbarer Wohnungen muss wirksam angekurbelt werden“

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, ist ebenfalls von der Dynamik bei den Baugenehmigungen nicht überzeugt: „Um den Woh­nungsbau in den stark nachgefragten Ballungsräumen wirksam anzukurbeln, müssen insbesondere die steuerlichen Rahmenbedingungen rasch verbessert werden. In den von starker Zuwanderung betroffenen Regionen ist zudem ein Sonder-Investitionspro­gramm notwendig, um die dortige Notsituation zu entschärfen.“

Gedaschko betont, dass Wohnen in Deutschlands Städten nur bezahlbar bleiben wer­de, wenn mehr gebaut werde: „In den nächsten 10 Jahren müssen 320.000 neue Wohnungen pro Jahr entstehen - davon sind die aktuellen Zahlen noch weit entfernt. Im mittleren und unteren Preissegment, das ausschließlich vom Mietwohnungsbereich bedient wird, werden die allermeisten Wohnungen benötigt.“

Aus Sicht der Wohnungswirtschaft darüber hinaus fünf konkrete politische Maßnahmen notwendig:

  • Die Steuerpreisspirale, insbesondere bei der Grunderwerbsteuer, müsse ge­stoppt werden.
  • Die steuerliche Normalabschreibung sollte von derzeit zwei auf mindestens drei Prozent erhöht werden. Zur Erinnerung: Die Abschreibung liegt schon seit 1964 bei zwei Prozent. Gebäude, die vor mehr als 50 Jahren fertiggestellt wur­den, sind technisch komplett andere als die, die heute gebaut werden. Infol­ge des gestiegenen Kostenanteils von kurzlebigeren Ausbaubestandteilen beim Wohnungsbau ist die gesamte Nutzungsdauer von Wohngebäuden auf 36 Jahre abgesunken und spiegelt sich heute absolut nicht mehr in den derzeit geltenden steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten wider.
  • Der Bedarf an preisgebundenem Wohnraum sei ungebrochen. Deshalb werde neben einer Erhöhung und Verstetigung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau flankierend eine fokussierte Sonderabschreibung oder Investi­tionszulagenregelung benötigt. Dazu sollte der frühere Paragraph 7k des Ein­kommensteuergesetzes wieder eingeführt werden. Die Regelung sollte aus­schließlich in bestimmten Ballungsräumen mit offensichtlichem Wohnungsman­gel gelten und auf fünf Jahre befristet sein. Voraussetzung für eine Inanspruch­nahme einer solchen Sonderabschreibung wäre eine freiwillige Verpflichtung des Investors, die Neubauten für einen bestimmten Zeitraum zum Mietpreis für öf­fentlich geförderten Neubau und nur an den förderberechtigten Personenkreis zu vermieten.
  • Infolge des starken Zuzugs von Zuwanderern und Flüchtlingen in Ballungsregio­nen mit ohnehin bereits angespannten Wohnungsmärkten steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum aktuell enorm an. Um in dieser Notsituation für eine Abmilderung der Wohnraum-Engpässe zu sorgen, sei ein gezieltes und zeit­lich befristetes Sonder-Investitionsprogramm notwendig. Der Bund und die vom starken Zuzug betroffenen Länder sollten für den Neubau von 100.000 be­zahlbaren Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, verteilt auf fünf Jahre, jeweils 300 Millionen Euro jährlich aufbringen. Die Finanzhilfen sollten ausschließlich in Ländern mit extrem angespannten Wohnungsmärkten und dort nur in von hohem Zuzug betroffenen Gebieten eingesetzt werden, die vorher durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Außerdem dürften die Mit­tel nur für Wohnungsneubau zu angemessenen Mieten eingesetzt werden. Durch den zusätzlichen Neubau von 100.000 bezahlbaren Wohnungen in den angespanntesten Märkten werde es durch das Freiwerden meist preisgünstige­rer Bestandswohnungen einen Sickereffekt zugunsten einkommensschwächerer Haushalte geben.
  • Außerdem sollten die Ergebnisse der Baukostensenkungskommission zügig  umgesetzt werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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