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So schützen sich Planungsbüro-Inhaber vor Schadenersatzforderungen wegen Burn-out

(13.9.2015) Ein an Burn-out erkrankter Mitarbeiter belastet jedes Unternehmen - und selbstredend auch Planungsbüros: Projekttermine sind gefährdet, Kollegen müs­sen mehr arbeiten und die Stimmung droht zu kippen. Dazu kommt das Haftungsrisiko, das sich aus §5 Punkt 6 Arbeitsschutzgesetz ergibt. Er verpflichtet Arbeitgeber, also auch Planungsbüros, jeden Arbeitsplatz im Hinblick auf sein Gefährdungspotenzial für die Psyche des Mitarbeiters zu beurteilen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, sitzt auf einer haftungsrechtlichen und finanziellen Zeitbombe.

Das Haftungsrisiko besteht darin, dass Büroinhaber von der Krankenkasse, dem Ren­tenversicherungsträger und auch vom Mitarbeiter selbst in Anspruch genommen wer­den können. Dieses Risiko steigt, weil Burn-out-Fälle stark zunehmen und Krankenkas­se sowie SV-Trägern immens hohe Kosten aufbürden (die sich diese anderweitig zu­rückholen wollen und werden).

Fazit: Planungsbüros tun gut daran, sich mit den neuen Pflichten auseinanderzuset­zen. Der Informationsdienst PBP Planungsbüro professionell bietet dazu entsprechen­de Informationen in Form ...

Büroinhaber erfahren bei dem Online-Seminar von der Expertin Marion Rosenkranz, ...

  • welche Anforderungen sich aus § 5 ArbSchG ergeben,
  • wie die Struktur einer Gefährdungsbeurteilung aussieht,
  • mit welchem Instrument die Gefährdungsbeurteilung transparent, kalkulierbar und schnell durchgeführt werden - und das Haftungsrisiko so eliminiert werden kann.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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