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Bundesbauministerin: „Klimaziele im Gebäudebereich bleiben unberührt“


  

(4.10.2015) Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat in ei­nem „Liebe Freunde“-Brief die Abgeordneten der Regierungs­fraktionen über die auf ihr Ressort bezogenen Ergebnisse des Treffens von Bund und Ländern zur Flüchtlingsfrage informiert und um Unterstützung für die dabei beschlossenen Maßnahmen gebeten - siehe u.a. Baulinks-Beitrag „Bundesregierung lockert Baurecht für winterfeste Flüchtlingsunter­künfte“ vom 29.9.2015.

In diesem Brief reagiert Frau Hendricks auch auf vielerlei nach Lockerung bzw. zeit­weiser Aussetzung „kostentreibender Standards“: „Bei den Regelungen der Energieein­sparverordnung (EnEV), die in der Mantelverordnung geregelt werden“, schreibt die Ministerin, „soll es in klar umrissenem Umfang punktuelle, befristete Erleichterungen geben. Damit werden Bitten sowohl der Länder als auch der Kommunalen Spitzenver­bände aufgegriffen.

  • Die Erleichterungen gelten nur für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemein­schaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber und sind bis Ende 2018 befristet.
  • Andere Gebäude als Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte im Sinne des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind von der befristeten Rechtsänderung nicht betroffen.

... Die Klimaziele der Bundesregierung, auch im Gebäudebereich, bleiben unberührt,“ so Barbara Hendricks abschließend.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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