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ElektroG am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten


  

(25.10.2015) Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätege­setz (ElektroG) ist am 23. Oktober 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten. Mit der Novelle des ElektroG kam die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Umsetzung der novellierten WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) aus dem Jahr 2012 nach.

Die für Verbraucher wohl wesentlichste Neuerung ist die Mög­lichkeit, Elektroaltgeräte künftig kostenfrei bei vielen Fach­händlern zurückgeben zu können. Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere Regelun­gen wirksam, die nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Entsor­gungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) dazu beitragen können, die Menge tatsächlich erfasster Elektroaltgeräte zu steigern und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wiederum bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Ver­braucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet sei, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern: Bis 2019 müssen insgesamt 65% der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden; aktuell werden nur 40% er­fasst.

400-m²-Regel

„Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz nicht verbraucher­freundlicher. Bürger können Geräte im Handel nur zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400 m² Elektrogeräte verkauft,“  kritisiert der DUH-Bundesgeschäfts­führer Jürgen Resch. Der Kunde müsste also mit einem Maßband in den Laden. Zu­dem seien Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig Elektrogeräte als Aktionsware ver­kaufen, komplett ausgenommen. „In den allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten weiterhin nach Hause geschickt", erwartet Resch. Die DUH fordert des­halb die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht.

Der Bundesverband Wohnen und Büro (BWB) hatte sich frühzeitig zusammen mit dem Bundesverband Technik (BVT) und dem Handelsverband Deutschland (HDE) dafür eingesetzt, dass kleine Händler mit einem begrenzten Angebot an Elek­trogeräten, von dieser Pflicht ausgenommen werden. Darum begrüßt der BVDM expli­zit die erreichte 400-m²-Regel. Kritisch sieht der BVDM hingegen den hohen bürokra­tischen Aufwand der Regelung bei den neuen Anzeige- und Meldepflichten, der Men­genmeldung des zurückgenommenen Elektroschrotts und auch die Informationspflich­ten gegenüber den Kunden.

BDE-Präsident Peter Kurth begrüßt die Möglichkeit, Elektroaltgeräte künftig im Fachhandel zurückgeben zu können. Für den Verbraucher stünden damit mehr Rück­gabestellen zur Verfügung, die Sammlung werde dadurch haushaltsnäher und bürger­freundlicher. Die erhebliche Zunahme der Sammelstellen birge jedoch zugleich die Ge­fahr, dass weitere Schlupflöcher entstehen. Der Vollzug muss deshalb so ausgestaltet werden, dass keine Altgeräte das System illegal verlassen.

Ökologisches Produktdesign wird nicht gefördert

„Abfälle zu vermeiden ist das wichtigste Ziel“, erinnert der DUH-Leiter für Kreislauf­wirtschaft Thomas Fischer: „Doch auch dafür gibt das neue Gesetz keinen Anreiz. Ein ökologisches Produktdesign, wie etwa der einfache Austausch von Akkus durch den Verbraucher, ist genauso wenig vorgeschrieben, wie der Zugang von geprüften Repa­raturbetrieben zu den Sammelstellen. Das Gesetz ist ein Geschenk an die Elektronik­branche, die keine Wiederverwendung, sondern allenfalls Recycling will.“

Ungeklärt bleibe auch, in welcher Weise Händler die Verbraucher über Rückgabemög­lichkeiten ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte aufklären sollen. Weil der Handel die wichtigen Informationspflichten in der Praxis gerne vernachlässige, leiste die neue Regelung solchen Entwicklungen Vorschub. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vor­gaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von Informationsschildern.

Aufkommen unsachgemäß entsorgter Mengen reduzieren

Der BDE jedenfalls erwartet sehr wohl, dass „das novellierte Elektrogesetz seinen Bei­trag dazu leisten wird, das Aufkommen unsachgemäß entsorgter Mengen zu reduzie­ren. Es bietet zudem die Chance, über strengere Kontrollen beim Export alter Elektro­geräte mehr Mengen für eine hochwertige Verwertung zu erfassen und die illegale Verbringung wirksam einzudämmen.“

Neuerungen bringt das Gesetz zudem hinsichtlich der Erstbehandlung, bei der alle Flüssigkeiten sowie alle gerätetypischen Schadstoffe zu entnehmen sind. Und um si­cherzustellen, dass zurückgenommene Elektroaltgeräte tatsächlich nur in geeignete Erstbehandlungsanlagen fließen, wird die Stiftung Elektroaltgeräteregister (ear) eine Auflistung der zertifizierten Anlagen veröffentlichen.

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