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„Parkett“ oder nicht „Parkett“? Irreführende Werbeaussagen ärgern den vdp

(25.11.2015) „Verbraucher werden bei der Beschreibung von Bodenbelägen leider häu­fig mit irreführenden Aussagen getäuscht“, stellt der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Parkettindustrie (vdp), Michael Schmid, fest und bezieht sich dabei auf wöchentliche Werbebeilagen der Baumärkte wie auch auf viele Online-Shops, Bauträ­gerWerbung und schlecht recherchierte Zeitungsberichte. Dabei ist es ganz einfach: Als „Parkett“ darf nur ein Holzfußboden mit einer Echtholz-Nutzschicht von mindes­tens 2,5 mm bezeichnet werden. „Alles andere sind Nachbildungen“, so Schmid.

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Nur bei echtem Parkett handelt es sich auch um 100 Prozent echtes Holz:

Im Sinne des Verbraucherschutzes hat der Endverbraucher allemal ein Anrecht da­rauf, korrekt darüber informiert zu werden, ob das, was er kauft oder zu kaufen ge­denkt, Holz oder eine Nachbildung von Holz ist. „Schließlich erwartet der Verbraucher beim Kauf seines Parkettbodens, dass er diesen nach längerem Gebrauch auch reno­vieren kann. Die Enttäuschung bei ihm ist groß, wenn er bei kleineren Beschädigungen fest­stellt, dass der vermeintlich ,edle‘ Bodenbelag gar nicht mehr abgeschliffen wer­den kann und im schlechtesten Fall auch noch teuer entsorgt werden muss“, ärgert sich der vdp-Vorsitzende. Nur bei originalem Parkett könne man sich nämlich eines nach­haltigen Bodenbelages sicher sein - und das über den gesamten Produktions- und Nutzungsprozess hinweg.

Für Verbraucher, die sich unsicher sind, ob sie im Geschäft nun echtes Parkett in den Händen halten oder ein Imitat, bietet übrigens das europaweite Qualitätssiegel „Real Wood“, das vom Europäischen Verband der Parketthersteller (FEP) vergeben wird, ei­ne wertvolle Entscheidungshilfe. Das Zeichen „Real Wood“ kennzeichnet Echtholz und unterscheidet es somit von allen anderen holznachahmenden Bodenbelägen. Zudem steht das Markenzeichen für eine hervorragende Umwelt- und Ökobilanz des beliebten Naturmaterials - siehe auch Baulinks-Beitrag „Real Wood steht für Bodenbeläge aus echtem Holz“ vom 18.7.2006.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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