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Bundesumweltministerium will vorbeugenden Gesundheitsschutz bei Stromleitungen verbessern

(20.12.2015) Auf Initiative des Bundesumweltministeriums soll der Schutz vor elektri­schen und magnetischen Feldern (Elektrosmog) verbessert werden. Die zuständigen Landesbehörden können künftig nach einheitlichen Vorgaben prüfen, ob das festge­schriebene Minimierungsgebot für elektrische und magnetische Felder, die zum Bei­spiel von Stromtrassen ausgehen, eingehalten wird. Einer entsprechenden Vorschrift hat am 18. Dezember der Bundesrat zugestimmt. Die Regelung soll bereits Anfang 2016 in Kraft treten.

Amprion Erdkabel-Pilotbaustelle Raesfeld: erste Erdkabeltrasse auf 380 Kilovolt Höchstspannungsebene 

Zur Erinnerung: Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) schreibt vor, elektrische und magnetische Felder, die von Gleichstrom- und Niederfre­quenzanlagen ausgehen, zu minimieren. Solche Anlagen sind zum Beispiel Hochspan­nungsfreileitungen und Erdkabel, aber auch Transformatoren und Konverterstationen (Umspannwerke). In der vom Bundesrat gebilligten allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird dieses Minimierungsgebot konkretisiert. Diese Verwaltungsvorschrift legt fest, dass alle neu errichteten und wesentlich geänderten Anlagen auf ihr Minimierungspo­tential zu untersuchen sind, wenn sich in ihrem Einwirkungsbereich Orte befinden, an denen sich Menschen dauerhaft aufhalten können (z.B. Wohnungen, Schulen).

Die Minimierung der elektrischen und magnetischen Felder soll nach dem Stand der Technik erfolgen, der ebenfalls in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift beschrieben wird. Im weiteren Abwägungsprozess spielen u.a. auch Aspekte des Naturschutzes und Artenschutzes, der Wirtschaftlichkeit und Netzverfügbarkeit eine Rolle.

Zu den vom Bundesrat beschlossenen geringfügigen Maßgaben bedarf es noch der abschließenden Zustimmung des Bundeskabinetts im Januar 2016. Danach kann die allgemeine Verwaltungsvorschrift in Kraft treten.

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