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Übergangsfrist für Rauchmelder endet in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen

(20.12.2015) Bis zum 31. Dezember 2015 müssen in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen alle bestehenden Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern aus­gestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt bereits seit 17. Dezember 2009, in Bremen seit Mai 2010 und in Niedersachsen seit November 2011.

In den drei Bundesländern müssen jetzt in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder installiert sein. Für den Einbau der Geräte sind die Eigentümer verantwortlich. „Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, sind nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht informiert. Oft wissen sie nicht, dass auch sie der Gesetzgebung unterliegen“, erinnert Christian Rudolph, Vorstand von „Rauchmelder retten Leben“, und er ergänzt: „Vor allem private Eigentümer haben jetzt noch die Gelegenheit, bei ihren letzten Weihnachtseinkäufen auch an Rauchmelder zu denken.“

Foto: Rauchmelder retten Leben / eobiont GmbH 

Die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauord­nungen geregelt. In Bremen und Niedersachsen sind die Mieter dafür verantwortlich, in Sachsen-Anhalt die Eigentümer. Die Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt aller­dings, dass die Mieter mit der notwendigen Wartung häufig überfordert sind, inklusive der notwendigen Nachweispflicht. Um sicher zu gehen empfiehlt sich, die Wartung in Eigentümerhand zu belassen oder mit „Q“-zertifizierte Fachkräfte für Rauchwarnmelder zu beauftragen.

Mangelnde Ausstattung hat Konsequenzen

Formelle Kontrollen zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht sind nicht geplant. Kommt je­doch ein Mensch bei einem Wohnungsbrand gesundheitlich zu Schaden oder gar ums Leben, stellt sich die Frage, ob eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder dieses verhindert hätte. Spätestens dann könnte der verantwortliche Eigentümer mit unan­genehmen Haftungsfragen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert werden.

„Q“ Qualitätszeichen

Zur Erinnerung: Wer Wert auf einen zuverlässigen und lang­lebigen Rauchmelder legt, kann sich am Qualitätszeichen "Q" orientieren. Rauchmelder mit dem "Q" sind auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie erhöhte Stabilität ge­prüft und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer . siehe auch Baulinks-Beitrag „Branche lanciert mit „Q“ ein Qualitätszeichen für langlebige Rauchwarnmelder“ vom 11.5.2012.

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