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Orientierungshilfe zur Übernahme von Bauherrenaufgaben für Hochschulliegenschaften

 Orientierungshilfe „Bauherrenfunktion durch Hochschulen“
  

(20.12.2015) Der Wunsch vieler Hochschulen ist es, die Ge­samtverantwortung für ihre Liegenschaften übertragen zu be­kommen und ein lebenszyklusorientiertes Immobilienmanage­ment auf Basis der vorhandenen, nutzernahen Bewirtschaftung in eigener Zuständigkeit verwirklichen zu können. Ein wesentli­cher Bestandteil ist dabei die Übertragung der Bauherrenaufga­ben. Um diesbezüglich eine Grundlage für eine möglichst sach­gerechte Entscheidung zu erreichen, stellt das HIS-Institut für Hochschulentwicklung (HIS-HE) Hochschulen, zuständigen Mi­nisterien und Parlamentariern die Orientierungshilfe „Bauherren­funktion durch Hochschulen“ zur Verfügung.

Dem öffentlichen Bauherrn obliegen bis zur Vergabe der Planungsleistungen für ein Bauvorhaben viele Aufgaben, die durch verschiedene, dem Bund, dem Land oder der Kommune unmittelbar oder mittelbar zugeordneten Institutionen/Organisationseinhei­ten wahrgenommen werden können und müssen. Einerseits gehören dazu nicht dele­gierbare Bauherrenaufgaben - wie z.B. ...

  • die Definition der Anforderungen an das Bauwerk,
  • die Auswahl der Beteiligten,
  • die Festlegung des Zeit- und Kostenrahmens,
  • die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen und
  • die Abnahme.

Andere Bauherrenaufgaben können dagegen an private Dritte vergeben werden - wie z.B. ...

  • die Projektsteuerung inkl. detaillierter Terminplanung und -kontrolle,
  • die Kostenplanung,
  • die Koordination der Beteiligten und
  • die Bereitstellung und Beschaffung aller nötigen Unterlagen.

Ziel dieser HIS-HE-Orientierungshilfe im vorliegenden ersten Teil ist es, Klarheit über die Rahmenbedingungen und Aufgaben im Hochschulbau zu schaffen. Durch die Auf­listung und Beschreibung der vorhandenen und erforderlichen Rahmenbedingungen soll eine fundierte Grundlage geschaffen werden, die als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Übernahme der Bauherrenfunktion durch Hochschulen dienen kann.

Zur Übertragung der kompletten Bauherrenfunktion auf die Hochschulen ist jede Hoch­schule auf ihre Eignung zu prüfen - in Abhängigkeit von den derzeitigen Regelungen über die jeweiligen Zuständigkeiten im Liegenschafts- und Baumanagement der Län­der. Um eine Entscheidung sachgerecht treffen zu können, ob und ggf. wie die Bau­herrenfunktion auf die jeweilige Hochschule übertragen werden kann, sind zunächst die umfänglichen Aufgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beschreiben sowie die Argumente für die Bauherrenfunktion bei den Hochschulen oder den zentralen Lan­desbauverwaltungen abzuwägen.

Der erste Teil der Publikation ist mit dem „Forum Hochschulentwicklung 4|2015“ im Dezember 2015 erschienen und ist unter his-he.de > Publikationen  >  Forum Hochschulentwicklung downlaodbar (direkter PDF-Download). Der 2. Teil ist für Frühjahr 2016 geplant.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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