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DGM-Emissionslabel nun vom RAL offiziell anerkannt und registriert


  

(10.1.2016) Das bereits im Januar 2015 durch die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) eingeführte Emissionslabel für Möbel wurde jetzt offiziell vom RAL Deutsches Institut für Gü­tesicherung und Kennzeichnung anerkannt und registriert: Die Güte- und Prüfbedingungen des weltweit ersten Emissionsla­bels für Möbel sind in der RAL Registrierung (RG) 437 festge­legt. „Diese Bedingungen muss ein Möbelhersteller zwingend einhalten und nachweisen, um mit dem Label zu werben. Dem Verbraucher bieten wir damit eine zuverlässige Orientierungs­hilfe beim Möbelkauf“, verspricht DGM-Geschäftsführer Jochen Winning. Zum Geltungsbereich der RAL-RG 437 gehören ...

  • Sitzmöbel,
  • Kastenmöbel,
  • Tische,
  • Büromöbel,
  • Lattenroste,Matratzen und
  • Betten.

Emissionen von Möbeln in Wohnräumen sind bereits seit einiger Zeit ein Thema. Das DGM-Emissionslabel will vor diesem Hintergrund einerseits Möbelhersteller und -händ­ler beim Nachweis von wohngesunden Möbeln unterstützen und andererseits dem Ver­braucher eine nachvollziehbare Entscheidungshilfe bei der Suche nach eben diesen wohngesunden Einrichtungsgegenständen bieten.

Die Gütebedingungen der geprüften Möbel sind in den vier Emissionsklassen A, B, C und D aufgeteilt.

  • Möbelstücke, die das Label der Emissionsklasse A tragen, sind besonders emis­sionsarm. Sie erfüllen die strengen Grenzwerte von Formaldehyd und weiteren flüchtigen Stoffen aus der RAL-GZ 430.
  • Die Emissionsklasse D entspricht den gesetzlich geforderten Grenzwerten.

Den Nachweis über die Einhaltung der Güte- und Prüfbedingungen aus der RAL Regis­trierung 437 dürfen ausschließlich Prüfinstitute ausstellen, die von der Deutschen Ak­kreditierungsstelle DAkkS akkreditiert wurden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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