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Studie: „Bedeutung der Grunderwerbsteuer für das Wohnungsangebot“

(24.1.2016) Die Grunderwerbsteuer hat sich zu einem Kosten­treiber für den Wohnungsneubau entwickelt. Zu diesem Ergeb­nis kommt die Studie „Bedeutung der Grunderwerbsteuer für das Wohnungsangebot“ die im Januar 2016 veröffentlicht wur­de. Die Studie im Auftrag des Deutschen Verbandes für Woh­nungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) wurde erstellt vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) und zeigt, dass die in vielen Ländern gestiegenen Steuersätze den benötigten bezahlbaren Wohnungsneubau hemmen und die Bürger mit höheren Wohnkosten belasten. Dazu verteuere die hohe Grunderwerbsteuer die Baulandentwicklung durch Mehr­fachbesteuerungen bei der Grundstücksentwicklung. Die vom DV koordinierte Arbeitsgruppe „Aktive Liegenschaftspolitik“ for­dert Bund und Länder deshalb auf, die Grunderwerbsteuer wie­der auf einheitliche 3,5% zu senken. Die AG gehört zum Bünd­nis für bezahlbares Wohnen und Bauen.

Hoch anstatt runter

Seit 2007 haben fast alle Bundesländer die Grunderwerbsteuersätze deutlich erhöht - manche auf 6,5%. Das gesamte Steueraufkommen aller Länder liegt bei neun Milliar­den Euro. Von den Steuereinnahmen, die den Bundesländern alleine zugute kommen, macht das mehr als die Hälfte aus. Eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs sorgt dafür, dass die Länder einen Großteil der Mehreinnahmen behalten können. Da­mit besteht ein zusätzlicher Anreiz, die Sätze weiter zu erhöhen. Als der Bund den Ländern die Steuersatzautonomie im Zuge der Föderalismusreform 2006 zugestand, war er von einem preissenkenden Steuerwettbewerb der Länder untereinander aus­gegangen. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. 


Abbildung 4 auf Seite 8 der Studie (Grafik vergrößern)

kumulative Kosteneffekt

Neubauten werden durch die Grunderwerbsteuer-Entwicklung unnötigerweise immer teurer: Oft erwerben Kommunen oder Entwicklungsträger Grundstücke, entwickeln sie und verkaufen sie an Bauträger weiter. Diese bebauen die Grundstücke und veräußern die Immobilien dann an private Eigentümer oder Wohnungsunternehmen. Bei einem solch gängigen Vorgehen muss die Grundsteuer für ein Grundstück mehrfach bezahlt werden. Dieser kumulative Kosteneffekt hemmt und verteuert auch die rasche Ent­wicklung von zusätzlichem Bauland.

Bei einer Durchschnittsimmobilie mit einem Kaufpreis von 360.000 Euro und einem Grunderwerbssteuersatz von 6,5 Prozent beträgt die Gesamtsteuerbelastung bis zu 37.000 Euro. In dieser Zahl ist die Mehrfachbesteuerung aus vorherigen Grundstücks­transaktionen enthalten, ebenso wie die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Ein Grunderwerbsteuersteuersatz von 3,5 Prozent würde die Steuerlast um 17.000 Euro verringern.

Die Arbeitsgruppe „Aktive Liegenschaftspolitik“ empfiehlt, dem preistreibenden Charak­ter der Grunderwerbsteuer Einhalt zu gebieten. Die AG fordert ...

  • die Grunderwerbsteuer wieder auf einen Satz von maximal 3,5% zu reduzieren,
  • eine bundeseinheitliche Regelung,
  • die vorsteuerliche Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer bei Neubauten - ermöglicht durch den Bund - sowie
  • die vollständige Einbeziehung der Grunderwerbsteuer in den Länderfinanzausgleich, um einer Erhöhung durch die Länder entgegenzuwirken.

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