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„Zertifizierungs-Wahnsinn“ zum Holzimport wird ausgesetzt

(1.5.2016) Das Bundesbauministerium hat in einem Schreiben vom 22. April 2016 an das Bundesamt für Bauwesen und Raum­ordnung und die Bauverwaltungen der Länder mitgeteilt, dass der umstrittene Erlass vom 8. Dezember 2015 zur Zertifizie­rungspflicht bei Holzimporten bis zum letzten Nachunternehmer („Chain of Custody“- oder CoC-Zertifizierung) bis auf Weiteres ausgesetzt wird - zur Erinnerung siehe Beitrag „Zertifizierungs-Wahnsinn im Holz- und Trockenbau?“ vom 6.3.2016. Es gelten damit wieder die Regelungen, die bis zum 7. Dezember 2015 gültig waren.

In dem von Günther Hoffmann, Abteilungsleiter Bau im Bundes­bauministerium, unterzeichneten Schreiben heißt es: „Der Er­lass BI7 - 81064.3/3-1 vom 08.12.2015 - zur Auslegung des gemeinsamen Erlasses von BMWi, BMELV, BMU und BMVBS zur Beschaffung von Holz­produkten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung - wird zunächst, bis zur definitori­schen Abgrenzung des Begriffes ,endverarbeitendes Unternehmen‘, ausgesetzt.“

Und weiterhin heißt es in dem Schreiben: „Bis zur Wiedereinsetzung des Auslegungs­erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist nach den Regelungen zu verfahren, die bis zum 7.12.2015 gültig waren. Das heißt, von dem Unternehmen, das Holzprodukte als Bestandteil der Bauleitung verwendet, ist bei Anlieferung auf der Baustelle zu fordern, dass es den Nachweis erbringt, das Holz bei einem Händler erworben zu haben, der ...

  • nach FSC und/oder PEFC CoC-zertifiziert ist oder
  • über eine vom BfN oder TI bestätigte gleichwertige Zertifizierung verfügt oder
  • über einen vom BfN oder TI bestätigten

Einzelnachweis verfügt, dass die Kriterien des FSC oder PEFC eingehalten werden. Das Formblatt 248 ist in der Fassung ,Januar 2011‘ zu verwenden.“

Neben dem Verband Fenster + Fassade (VFF), der den Erlass von Anbeginn als „über­flüssig und als aufwändige Zumutung insbesondere für kleinere Nachunternehmer“ kri­tisiert hatte, begrüßen explizit auch der Garten- und Landschaftsbau sowie das Bau­gewerbe diese Entscheidung: „Wir freuen uns, dass unsere Betriebe nicht noch eine weitere Zertifizierung vorweisen müssen, um öffentliche Aufträge zu erlangen“ erklär­ten Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Garten- und Landschaftsbau, und Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.

„Wir haben in der Vergangenheit oftmals erklärt, dass wir selbstverständlich das Ziel des BMUB, illegalen Holzhandel zu bekämpfen und nachhaltige Waldbewirtschaftung zu erreichen, unterstützen. Die neue Auslegung des Erlasses von 2011 hätte jedoch zu unverhältnismäßigem Aufwand und unverhältnismäßigen Kosten für zehntausende kleine und mittlere Unternehmen geführt, ohne dass der Nutzen der zusätzlichen Zer­tifizierung erkennbar wäre,“ stellte Pakleppa fest.

„Für den nachhaltigen Schutz der Wälder ist eine unternehmensbezogene Zertifizie­rung der Betriebe nach unserer Auffassung jedenfalls nicht relevant. Betrachtet man die vorgelagerte Verarbeitungskette des Holzes vom Wald bis hin zum endverarbeiten­den Betrieb, dann wäre hier eine Mehrfachzertifizierung entstanden, was zu weiteren Kosten und mehr Bürokratie geführt hätte. Nun können unsere Betriebe aufatmen,“ ergänzte Heinen-Esser.

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