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Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber hat sich wieder verschlechtert

(16.5.2016) „Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand hat sich zwei Jahre nach In­krafttreten des ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr‘ wieder verschlechtert - und das, obwohl das Gesetz eigentlich doch mehr Zahlungs­disziplin bringen sollte.“ Mit diesen Worten kommentierte am 13. Mai der Hauptge­schäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, die Ergebnisse der Frühjahrs-Umfrage der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zum Zahlungsverhalten der Unternehmen.

  • 36% der Bauunternehmen melden, dass ihre öffentlichen Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen, sondern erst später ihre Rechnung begleichen

„Das ist genauso viel wie vor Inkrafttreten des Gesetzes. Die leichte Verbesserung im Vorjahr war somit nicht von langer Dauer,“ stellt Knipper fest. Dagegen konnten sich die Gläubiger privater Schuldner über eine weitere Verbesserung ihrer Zahlungsmoral freuen:

  • Lediglich 7% der befragten Bauunternehmen mussten bei der Begleichung priva­ter Rechnungen länger als 30 Tage warten.

Zur Erinnerung: Das Gesetz, welches die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie im Sommer 2014 in nationales Recht umsetzte, hätte auch den öffentlichen Auftragge­bern eine hervorragende Gelegenheit geboten, ihr Zahlungsverhalten zu ändern.

28% des Umsatzes im Bauhauptgewerbe sind öffentlich

Die hohe Insolvenzintensität des Bauhauptgewerbes zeige, so Knipper, dass der „Giftcocktail“ aus ...

  • schlechter Zahlungsmoral,
  • geringen Renditen und
  • niedrigen Eigenkapitalquoten

... die Existenz vieler Bauunternehmen gefährde. Zwar hätten sich die Umsatzrenditen in den vergangenen Jahren etwas verbessert, gemessen an den Risiken von Baupro­jekten seien diese aber nach wie vor unbefriedigend. Dabei sei besonders die Baubran­che von der schlechten Zahlungsmoral der öffentlichen Hand betroffen.

„Wir freuen uns natürlich, dass zumindest einige öffentliche Gebietskörperschaften ih­re Investitionsmittel erhöht haben, um die Versäumnisse der Vergangenheit bei der In­standhaltung der Infrastruktur wieder zu beheben. Sie sollten die Bauunternehmen dann aber nicht mit Zahlungsverzögerungen an den Rand der Insolvenz treiben“, be­merkte Knipper. „Wir appellieren deshalb an alle öffentlichen Auftraggeber ihre starke Marktposition nicht auszunutzen. Schließlich entfallen immer noch 28% des Umsatzes im Bauhauptgewerbe auf den Öffentlichen Bau. Wir fordern die öffentliche Hand des­halb auf, sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst zu werden und ihre eigenen Gesetze auch selber anzuwenden.“

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