Baulinks -> Redaktion  || < älter 2016/0753-urbanes-sturzfluten jünger > >>|  

Forderungen der Initiative „Verantwortung Wasser und Umwelt“ hinsichtlich Urbaner Sturzfluten

(6.6.2016) Die für die Studie „Urbane Sturzfluten - Hinter­gründe, Risiken, Vorsorgemaßnahmen“ ausgewerteten Stark­regenereignisse zeigen, dass Starkregen überall in Deutsch­land auftreten und sehr teuer sein können - wobei Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen offenbar stärker ge­fährdet sind als die anderen Bundesländer. Die häufigsten Schäden waren ...

  • überflutete Keller,
  • beschädigte Häuser,
  • überflutete Tiefgaragen sowie
  • Störungen bei den Verkehrswegen.

Die Initiative „Verantwortung Wasser und Umwelt“ hat auf Grundlage der Studie einen Forderungskatalog erstellt, mit dem sie sich an Kommunen (K), die Wasserwirtschaft (W) und Grundstückseigentümer (G) wendet.

Was muss gemacht werden?

Ein ganzheitlicher Überflutungsschutz besteht aus dem Entwässerungssystem mit Regenwassermanagement, den Verkehrs- und Freiflächen und dem Objektschutz. Hierfür müssen kommunale und staatliche Behörden sowie Grundstückseigentümer zu­sammenarbeiten. (K - W - G)

Die Analyse von Überflutungsgefährdungen und der Schadenspotentiale mit einer Risikokommunikation ist wichtiger Bestandteil einer integralen Überflutungsvorsorge. (K - W - G)

Vorsorgemaßnahmen beginnen bei kurzfristigen, kleinräumigen Maßnahmen (Objekt­schutz) und müssen mit großräumigen, langfristigen Maßnahmen (Kanalnetzausbau, Flächenvorsorge) fortgeführt werden. (K - W - G)

Für die Prognose und Nachbereitung von Starkregenereignissen sind in Siedlungsgebie­ten eine ausreichende Anzahl an Niederschlagsmessstationen in Kombination mit Radarmessungen zu errichten und zu betreiben. (K)

In der Bauleitplanung sind Maßnahmen zur Verminderung und Rückhaltung des Ober­flächenabflusses vorzusehen. Im Rahmen der Generalentwässerungsplanung ist eine Überprüfung des Entwässerungssystems erforderlich, um gefährdete Gebiete zu er­mitteln und das Haftungsrisiko für den Entwässerungsverpflichteten zu reduzieren. (K - W - G)

Was bedeutet das konkret für die Umsetzung?

Zur Abflussreduzierung sollten alle Möglichkeiten des Regenwassermanagements mit Rückhalt, Versickerung und Verdunstung genutzt werden. Niederschlagswasser sollte - soweit dies technisch und wasserwirtschaftlich möglich ist - versickert wer­den. (K - G)

Überflutungsnachweise für die zu schützenden Gebiete sind für die aktuelle Bebau­ung und Oberflächengestaltung erforderlich, um gegebenenfalls notwendige Sanie­rungs- und Schutzmaßnahmen auszuführen. Es ist eine Überprüfung erforderlich, ...

  • welche Flächen überflutet werden (Überflutungsnachweis),
  • welche Flächen unbedingt frei von Überflutungen gehalten werden müssen und
  • welche Flächen überflutet und in das Abflussgeschehen mit einbezogen werden können. (K)

Zur Anpassung der Kanalisation an veränderte Risiken durch Klimawandel sind die Be­messungsabflüsse bei Bedarf, insbesondere bei vermehrten Überflutungsereignissen, angemessen zu erhöhen. Für unterirdische Verkehrsanlagen (Unterführungen, Tunnel­bauwerke) sind die Bemessungsregeln mit der geringsten Eintrittswahrscheinlichkeit, bzw. die strengsten Nachweise für die Überflutungshäufigkeit anzusetzen, da dies die empfindlichsten Verkehrsanlagen sind. (K - W)

Für alle Gebäude besteht unabhängig von der Lage die Gefahr von Wasserschäden. Alle möglichen Gefahrenstellen müssen daher überprüft werden und Vorsorgemaßnah­men für die gefährdeten Bereiche ergriffen werden. Kellerabgänge, Lichtschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen sind dabei besonders zu beachten. Hausentwäs­serungsanlagen müssen so ausgelegt werden, dass Abwasser bis zur Rückstauebene schadlos in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden kann, bzw. nicht in die Hausentwässerungsanlage eindringen kann. (G)

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH