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Mietwohnungsbau-Förderung erneut im Finanzausschuss abgesetzt

(6.6.2016) Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 1. Juni mal wieder die ge­plante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf ei­nes Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (siehe Drucksa­chen 18/7736, 18/8044) vertagt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, es gebe noch Beratungsbedarf.

Zur Erinnerung: Mit dem Gesetz soll der Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll eine Sonderabschreibungs­möglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskosten sollen nicht mehr als 3.000 Euro/m² Wohnfläche betragen. So soll die Herstellung hochpreisi­gen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flä­chendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.

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