Baulinks -> Redaktion  || < älter 2016/0766 jünger > >>|  

Smart Meter, Spion in den eigenen vier Wänden?

smarter Stromzähler
smarter Stromzähler
  

(7.6.2016) Mit den geplanten Neuregelungen zur Digitalisierung der Energiewende haben sich Sachverständige mit ganz unter­schiedlichem Background im Rahmen einer Anhörung des Bun­destagsausschusses für Wirtschaft und Energie Mitte April grundsätzlich zufrieden gezeigt. Kritik kam gleichwohl von Ver­braucherschützern, die mit Blick auf die organisatorischen und technischen Vorgaben für Smart Meter Probleme sehen bei ...

  • der kostenintensiven Einbauverpflichtung sowie
  • der Datensicherheit.

Ausdrücklich begrüßt wurde der von der Bundesregierung ein­gebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Ener­giewende (Drucksache 18/7555) von Peter Heuell, Vorstands­mitglied des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektro­nikindustrie (ZVEI). Er erwartet, dass Verbraucher mit smarten Messsystemen von den durch die Energiewende gesunkenen Strombörsenpreisen profitieren könnten. Die Technik würde zudem neue Tarife sowie Dienstleistungen ermöglichen und auch zu Energieeinsparungen von mindestens 1,5% führen. Auch die Netzausbaukosten könn­ten reduziert werden.

Tim Bagner vom Deutschen Städtetag erklärte in seiner Stellungnahme, dass die Digi­talisierung mittels des Roll-Outs von Smart-Metern und die Definition von einheitlichen und ambitionierten Datenschutz-Standards eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende seien. Die Nutzung von Smart-Metern sei ein dringend not­wendiger Schritt, um die umweltfreundliche Erzeugung von Energie und deren Nutzung in Industrie, im Verkehr und in den Haushalten auf kluge Weise miteinander zu vernet­zen, Energieeinsparpotenziale zu generieren und die Energieeffizienz deutlich zu stei­gern.

„Gütesiegel“ vom BSI

Bernd Kowalksi vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärte, mit seinen Rolloutvorgaben (Einbauverpflichtungen) sichere der Entwurf eine breite Verwendung des neuen Standards. Die Regelungen zur Datenkommunikation würden zentrale Datenschutzanforderungen umsetzen und seien auch transparent für Verbraucher. Laut Entwurf gelten als intelligente Messsysteme nur solche Systeme, die die Anforderungen des BSI erfüllen und vom BSI ein „Gütesiegel“ erhalten haben. Ein solches Messsystem muss laut Gesetzentwurf „die zuverlässige Erhebung, Verar­beitung, Übermittlung, Protokollierung, Speicherung und Löschung von aus Messein­richtungen stammenden Messwerten“ gewährleisten.

Einsparpotenziale versus Mehrkosten

Verbrauchern sollen u.a. Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch so­wie über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Zu den Voraussetzun­gen für Smart Meter gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromver­brauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten. Wie es zum Erfüllungsaufwand heißt, könn­ten durch die gesetzlichen Änderungen privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Allerdings würden diesen Mehrkosten auch Einsparpotenziale ge­genüberstehen. Zudem gibt es klar definierte Preisobergrenzen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendecken­der Pflichteinbau vorgesehen, heißt es.

Die vorgeschlagenen Regelungen würden erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile bie­ten und seien zielführend, ergänzte Boris Schucht vom Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz. Er begrüßte auch, dass die Übertragungsnetzbetreiber die Daten für die Bi­lanzkreisabrechnung direkt zur Verfügung gestellt bekämen.

Die genannten Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb würden die entstehenden Kosten nicht decken, kritisierte Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Um die Wirtschaftlichkeit des Rollouts sicherzustellen, muss es dabei bleiben, dass Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh den Einbau intelligenter Messsysteme nicht ablehnen können“, forderte Weyand. Er lehnte auch eine Aufspaltung der Zuständigkeit für abrechnungsrele­vante Daten ab. Die Verteilnetzbetreiber müssten weiterhin die Verantwortung für alle 43 Millionen Messstellen in Deutschland haben. Sie könnten das Datenmanage­ment leisten. Die Neuregelung sei nicht notwendig.

Ausforschungsrisiko von Lebensgewohnheiten

Die gesammelten Informationen würden aber ein „hohes Ausforschungsrisiko in Bezug auf die Lebensgewohnheiten der Betroffenen“ bergen, beklagte Peter Büttgen (Bun­desbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) in seiner Stellung­nahme. „Da eine sekundengenaue Verbrauchserfassung mittels Smart Metern möglich ist, wird jede einzelne Aktivität punktuell und in Echtzeit erkennbar. Über den Tag er­gibt sich somit ein Ablaufprotokoll, das wesentliche Informationen für ein Persönlich­keitsprofil enthält“, so Büttgen.

Recht auf Zustimmung oder Ablehnung?

Für Johanna Kardel (vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband) handelt es sich bei dem Gesetzentwurf um einen „ungerechtfertigten Eingriff in die Verbrauchersouverä­nität“. Trotz der weit verbreiteten Auffassung, dass smarte Messsysteme auf Haus­haltsebene nur einen geringen Nutzen stiften und keine nennenswerten Beitrag zur Energiewende oder zur Netzdienlichkeit leisten würde, würden die Grundlagen für ei­nen „Full-Rollout“ für alle privaten Endverbraucher gelegt, heißt es in Kardels Stel­lungnahme. Ein Recht auf Zustimmung oder Ablehnung der Verbraucher sei nicht vor­gesehen.

Auf ein anderes Problem machte Holger Loew (Bundesverband Erneuerbare Energien) aufmerksam: Danach werden durch das Gesetz Erzeugungsanlagen zum Einbau und zur Nutzung von Geräten verpflichtet, „die bisher nicht existieren, für die bis heute nicht einmal ein Anforderungskatalog vorliegt“. Es würden hohe Kosten für die Umrüs­tung und den Austausch von Wechselrichtern anfallen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH