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Kein neues Wohngemeinnützigkeitsrecht

(13.6.2016) Die Bundesregierung plant aktuell keine „1:1 Neuauflage“ des Ende der 1980er Jahre abgeschafften Wohngemeinnützigkeitsrechtes. Sie wolle sich aber an Überlegungen zu der Frage beteiligen, wie Gemeinnützigkeit „innerhalb der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt werden kann“ - so heißt es in einer Ant­wort (Drucksache 18/8570) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grü­nen zum Thema „Wohnen und Leben in Deutschland“. Sowohl die Grünen als auch die Fraktion Die Linke fordern die Wiedereinführung des Wohngemeinnützigkeitsrechtes.

Die Fragesteller hatten sich zudem nach der Entwicklung des Sozialen Wohnungsbaus erkundigt. Die Bundesregierung hat laut Antwort keine Informationen darüber, wie vie­le Wohnungen aus einer Miet- oder Belegungsbindung gefallen sind. Sie verweist aber auf Schätzungen der Länder - demnach gab es ...

  • 2013: 1.475.234 gebundene Mietwohnungen in Deutschland
  • 2012: 1.538.742
  • 2011: 1.490.700
  • 2010: 1.662.147

Für 2014 und 2015 lägen aktuell keine Informationen vor, schreibt die Bundesregie­rung. Zwischen 2010 und 2014 seien zudem 56.619 Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet worden, heißt es in Antwort ebenfalls mit Be­zug auf Angaben der Bundesländer.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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