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Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) novelliert

„Streitlösungsordnung für das Bauwesen“ (SL Bau) Fassung 2013
  

(28.8.2016) Die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau), die der Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten oh­ne Einschaltung staatlicher Gerichte im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen jeglicher Art dient, wurde zum 1. Juli 2016 „runderneuert“ und ermöglicht jetzt 5 Streit­lösungsverfahren:

  • Die Mediation hat zum Ziel, Konflikte zu verhindern und die Parteien bei deren eigenverantwortlicher und einvernehmlicher Lösung zu unterstützen.
  • Die Schlichtung will kooperative Verhaltensweisen der Parteien fördern, indem sie auf eine einvernehmliche Lösung hinwirkt und kann zu einem Schlichterspruch führen, dessen Wirksamkeit jedoch der Akzeptanz der Parteien bedarf.
  • Die Adjudikation dient während der Planungs- und Bauphase der raschen, vor­läufig bindenden Entscheidung von Streitigkeiten. Diese kann bei Bedarf später durch ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht überprüft werden.
  • Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswe­ges verbindlich über Streitigkeiten. Hierbei ist die Einbeziehung Dritter möglich.
  • Erstmals zum 1. Juli 2016 wurde das Schiedsgutachtenverfahren geregelt. Dieses eröffnet den Parteien die Möglichkeit der Beurteilung von vor allem tech­nischer, aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hin­sichtlich einzelner (Teil-)Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Damit können die Parteien gemeinsam - auch für den Fall eines späteren Ge­richtsverfahrens - bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen.

Der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein (DBV) und die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (DGfB), die dieses Werk gemeinsam herausgeben, haben darüber hinaus eine Gemeinsame Kommission „Streitlöser-Liste“ eingerichtet. Diese beurteilt die An­träge von Streitlösern auf Aufnahme in die Liste - getrennt nach den einzelnen Streit­lösungsverfahren.

Die Vorstände von DBV und DGfB empfehlen nicht nur ihren Mitgliedern, sondern allen am Bau Beteiligten, die vorgelegten Streitlösungsverfahren einzeln oder in einer Stu­fenreihenfolge zu vereinbaren. Ziel muss es sein, Streit am Bau und bei der Planung vollständig zu vermeiden oder aber doch einer schnellen Regelung zuzuführen. Ent­scheidend ist die Fertigstellung des Bauwerks, nicht das Ausleben von Strei­tereien.

Zur Erinnerung: In ihrem im letzten Jahr vorgelegten Abschlussbericht hat die von der Bundesregierung eingesetzte „Reformkommission Bau von Großprojekten“ Hand­lungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und Verwaltung vorgelegt. Eine der 10 Emp­fehlungen lautet, außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen stärker zu nutzen, um entstehende Konflikte möglichst nicht eskalieren zu lassen, sondern frühzeitig zu lösen und damit kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden - siehe Baulinks-Beitrag „Abschlussbericht der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ und erste Reaktio­nen“ vom 29.6.2015.

Unterlegt wird die SL Bau durch beigefügte Mustervereinbarungen zwischen den Par­teien und entsprechende Verträge zwischen den Parteien und dem Streitlöser. Die SL Bau und die Mustervereinbarungen sind im Internet kostenfrei abrufbar.

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