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Beim Grundstückskauf eventuelle Fernwärmevorschrift beachten


  

(8.9.2016) Immobilien- oder Grundstückskäufer können ver­pflichtet sein, ausschließlich mit Fernwärme zu heizen - und zwar dann, wenn Städte bzw. Kommunen dies im Bebauungs­plan festlegen. Die rechtliche Möglichkeit für eine solche Fern­wärmevorschrift besteht in allen Bundesländern. U.a. die Alli­anz „Freie Wärme“ empfiehlt deshalb, sich frühzeitig über die erlaubten oder auch nicht erlaubten Möglichkeiten der Wärme­erzeugung zu informieren.

Keine rauchenden Kamine im Kurort

Per Gesetz müssen die Kommunalpolitiker vor der Einführung einer Fernwärmeverodnung die Pro- und Contra-Argumente abwägen. Ein Argument dafür können ökologische Gründe wie der Klimaschutz sein. Denn bei Fernwärme stammt die Energie von einem zentralen Produzenten - in der Regel von den Stadtwerken. Ohne zusätzliche Verfeuerung von Energieträ­gern in den Haushalten führt das zu einer effizienteren Ener­giebilanz. Auch rauchende Kamine können durch die Vorschrift in einem ganzen Quartier verhindert werden. Gerade in Bal­lungsgebieten oder Kurorten kann dies ein weiterer Grund für die auch als Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnete Vorschrift sein.

Durch die Fernwärmevorschrift erhalten die Stadtwerke als Energielieferanten im je­weiligen Gebiet objektiv betrachtet eine Monopolstellung. Um Konflikte mit dem Kar­tell- oder Wettbewerbsrecht zu vermeiden, setzen aber viele Kommunen auf Freiwil­ligkeit und wollen über attraktive Energiepreise Fernwärmekunden gewinnen.

Allgemein ist jedoch damit zu rechnen, dass Fernwärme teurer ist als andere Energie­träger. Angehende Grundstückseigentümer sollten sich daher über eine möglicherwei­se geltende Fernwärmevorschrift informieren und in Erfahrung bringen, wie sich diese auf die Energiekosten ihres Haushalts auswirken könnte. Neue Bauleitplanverfahren, Brennstoffverordnungen, Fernwärmesatzungen und ähnliche Anordnungen sind konkre­te Anzeichen für mögliche, die Heizungswahl stark einschränkende Vorschriften. Diese kann man normalerweise in den Bauämtern der Kommunalverwaltungen erfragen oder den Sitzungsplänen und -berichten der Gemeinde- und Städtegremien entnehmen.

Übrigens: Laut Allianz „Freie Wärme“ ist in über 1.100 dokumentierten Fällen in Deutschland die freie Wahl der Heizungstechnik und des bevorzugten Energieträgers für Immobilienbesitzer, Vermieter und Mieter nicht mehr möglich.

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