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Gerecht oder teuer? Was bringt die Bundesratsinitiative zur Grundsteuer?

(3.10.2016) Mit großer Mehrheit engagiert sich der Bundesrat für eine Reform der Grundsteuer, die allerdings in Bayern und Hamburg auf wenig Gegenliebe stößt.

Zur Erinnerung: Aktuell verlangt der Staat von seinen Bürgern Steuern und berech­net diese anhand von Daten, die über ein halbes Jahrhundert alt sein können. „Das ist nicht nur antiquiert und heute kaum noch zu vermitteln, es ist auch ungerecht,“ begründet der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

In dem neuen Modell soll sich die Höhe der Steuer nach der Größe des Grundstücks sowie nach Alter und Fläche vorhandener Bauten richten. Dafür sollen bis 2022 rund 35 Mio. Grundstücke neu bewertet werden.

Diversen Schätzungen zufolge könnte sich die Steuer in Einzelfällen verfünffachen. In diese Kerbe schlagen auch Markus Söder, Staatsminister der Finanzen, für Landesent­wicklung und Heimat in Bayern, und Peter Tschentscher, Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, die mittelfristig extreme Grundsteuerbewertungen und Kosten­explosionen für Grundeigentümer und Mieter in Bayern und Metropolregionen befürch­ten.

Reaktionen von Fachleuten

Gisela Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer sieht das lange Ringen der Länder um eine Reform der Grundsteuer auch im Zusam­menhang mit dem Länderfinanzausgleich.

Nach Ansicht von Dirk Löhr von der Hochschule Trier existieren - anders als im Geset­zesantrag der Länder dargestellt - durchaus Alternativen zur geplanten Gesetzesän­derung. Dies vor allem in Gestalt einer rein bodenbezogenen Grundsteuer - siehe dazu auch Beitrag „Gefordert: Grundsteuerreform zugunsten einer ,Bodensteuer‘“ vom 19.10.2015.

Für Helmut Dedy vom Deutscher Städtetag genügt das vorgeschlagene Reformmodell allen wesentlichen Anforderungen der Städten und Gemeinden an eine Grundsteuer­reform. Aus kommunaler Sicht komme es jetzt darauf an, ein entsprechendes Gesetz­gebungsverfahren schnell auf den Weg zu bringen.

Ralph Henger und Thilo Schaefer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln finden, dass das neue Bewertungskonzept unverhältnismäßig aufwendig sei, zu Fehlanreizen in der Nutzung von Grundstücken führen könnte und verfassungsrechtlich problema­tisch sei.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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