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Entscheidung des Bundeskabinetts zum KWKG-/EEG-Änderungsgesetz

(23.10.2016) Das Bundesregierung (konkret das Bundeswirtschaftsministerium) plant, ab dem Winter 2017/18 die KWK-Förderung für alle neuen oder modernisierten Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 50 MW auszuschreiben. Das BMWi setzt damit Vor­gaben der Europäischen Kommission um, die für die beihilferechtliche Genehmigung des KWKG erforderlich sind. Hierfür wird das KWKG 2016 per Änderungsgesetz entspre­chend angepasst; zudem sollen 2017 die erforderlichen Verordnungen zur Umsetzung erlassen werden. Weil sie noch unter das bisherige System des KWKG 2016 fallen, müssen solche KWK-Anlagen nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen, die ...

  • bis Ende 2016 nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden und
  • bis zum 31.12.2018 in Betrieb gehen.

Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2016 ist das überarbeitete Kraft-Wärme-Kopp­lungsgesetz (KWKG 2016) mit seinen an die veränderten Rahmenbedingungen im Strommarkt angepassten Konditionen in Kraft. Allerdings durfte das Gesetz in der Praxis zunächst nicht angewendet werden, weil die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission fehlte. Daher konnten weder bestehende KWK-Anlagen die neu ins Gesetz aufgenommene Bestandssicherung noch neue Anlagen die vorgesehene Neu­anlagenförderung in Anspruch nehmen - siehe dazu u.a. den Beitrag „BMWi stellt No­velle zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vor, und die Branche nimmt Stellung“ vom 6.9.2015.

Ende August 2016 gab dann das Bundeswirtschaftsministerium bekannt, dass die EU-Kommission das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2016 mit der Maßgabe einer späteren Einführung von Ausschreibungen beihilferechtlich genehmigen würde.

Übrigens: Bereits 2015 herrschte wegen der laufenden KWKG-Novelle eine erhebliche Verunsicherung in der Branche. Wurden laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) im Jahr 2014 noch Zulassungen für neue KWK-Anlagen mit einer Ge­samtleistung von 1.685 MW erteilt, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 507 MW.

Im Großen und Ganzen Zustimmung vom BDEW

Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte mit Blick auf die jüngsten Beschlüsse des Bundeskabinetts: „Nach fast zwei Jahren Diskussion wird nun endlich ein wichtiger Schritt gemacht, um Rechtssicherheit für KWK-Anlagenbe­treiber zu schaffen. Es ist positiv, dass die Politik zentrale, praxisnahe Empfehlungen der Branche berücksichtigt hat. Besonders wichtig ist, dass die Bundesregierung noch eingelenkt und die KWK- und speicherfeindlichen Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen hat. Hierfür hatte sich der BDEW mit Nachdruck eingesetzt.“ Für Strom­speicher soll nämlich eine ermäßigte KWK-Umlage eingeführt werden. Das sei die rich­tige Entscheidung, so Kapferer: „Je dezentraler das Energiesystem wird, desto wich­tiger werden Speicherlösungen.“ Die ursprünglich geplante Regelung hätte zu einer drastischen Mehrbelastung von Speichern geführt und Pumpspeicherkraftwerke aus dem Markt gedrängt.

„Wir begrüßen zudem, dass das Kabinett die überzogenen Anforderungen an die tech­nische Ausstattung der Anlagen fallen gelassen hat. Das wäre an jeder Realität vorbei gegangen und hätte sich negativ auf die Kosteneffizienz und den Ausbau der KWK ausgewirkt“, ergänzte Kapferer.

Ferner sei die Option, das Ausschreibungsvolumen um 100 auf maximal 300 Megawatt anzuheben, positiv. Damit könne nachgesteuert werden, falls sich abzeichne, dass die Ziele für den Ausbau der KWK-Anlagen oder die energie- und klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden, so Kapferer. Mit der KWK-Technologie könnten jährlich vier bis sieben Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden.

Kritik äußert der BDEW an der kurzen Frist bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderun­gen: Die Übergangsregelungen gelten nur bis Ende 2016, anstatt bis zur ersten Aus­schreibungsrunde im Winter 2017/18. Hierzu Kapferer: „Unsere Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Zu kurzfristige Änderungen hemmen die Bereit­schaft, in die Technologie zu investieren. Das bremst den notwendigen Ausbau der KWK-Anlagen.“

Kritik vom BEE

Aus Sicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE) ist der aktuelle Ge­setzentwurf zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) im Vergleich zum Referen­tenentwurf deutlich schlechter ausgefallen: „Im Referentenentwurf sind einige gute Ansätze enthalten gewesen, die die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu einer zukunfts­fähigen Technologie hätten machen können.“

Weiter vertritt ist der BEE die Auffassung, dass im Impulspapier zum Strommarkt 2030 das BMWi noch richtigerweise erkannt habe, dass nur eine flexible KWK im künftigen Energieversorgungssystem eine Zukunft hat: „Daher war es folgerichtig, dass der Re­ferentenentwurf des KWKG Vorgaben für die Flexibilisierung gemacht hat,“ so der BEE und weiter: „Diese sind bei der Ressortabstimmung weitgehend verloren gegangen. Sollte es keine Korrekturen geben, wird eine KWK zementiert, die nicht mehr in das künftige System passt. Schon heute verstopfen KWK-Anlagen das Stromnetz, wäh­rend CO₂-freie Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt werden. Die Kosten für diese Fehlausrichtung der KWK zahlt der Stromkunde. Der ursprüngliche Gesetzentwurf woll­te dieses Problem mit einigen guten Ansätzen schrittweise beheben. Davon ist jetzt leider nicht viel übrig geblieben. Bei der KWK klafft damit ein großes Loch zwischen Erkenntnissen der Bundesregierung und Umsetzung in Rechtssetzung.“

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