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Gebäudeenergiegesetz soll EnEG, EnEV und EEWärmeG ablösen

(5.2.2017) Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode, der 18., eine Novelle des Energieeinsparrechts auf den Weg bringen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll das Ordnungsrecht für energieeffiziente Gebäude vereinfachen und einen effizienteren Energiestandard für öffentliche Nichtwohngebäude festlegen.

Anlass der Neuregelung ist die in der EU-Gebäuderichtlinie enthaltene Forderung nach einem Niedrigstenergiegebäude-Standard (nearly-zero-energy-building, nZEB) für Neubauten. Dieser Standard soll nun für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses 55 liegen. Der entsprechende Standard für private Neubauten soll später festgelegt werden. Wesentliche Elemente des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollen sein ...

  • das Zusammenziehen von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
  • die Neufassung der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung“
  • die Definition des energetischen Standards eines „Niedrigstenergiegebäudes“ für Neubauten der öffentlichen Hand, der ab Anfang 2019 verbindlich anzuwenden ist
  • die Einführung eines „Bonus-Systems“ für die Nutzung von Erneuerbaren Energien auf Gebäude- oder Quartiersebene
  • eine neue Festlegung der Primärenergiefaktoren unter Berücksichtigung individueller Nachhaltigkeitskriterien für jeden Energieträger
  • die Einführung eines „Erfüllungsnachweises“ für Neubauten zur Verbesserung des Vollzugs der Anforderungen.

Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) hat am 1. Februar 2017 eine Stellungnahme zu dem von Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes abgegeben.

Die geea bewertet positiv, dass der Entwurf die wichtigsten energie- und klimapolitischen Grundsätze berücksichtige: Die technologieoffene Ausgestaltung von Anforderungen an zu errichtende und zu sanierende Gebäude, eine weitgehende Freiwilligkeit bei Sanierungsentscheidungen, eine Fokussierung auf wirksamen Klimaschutz sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.

„Der Effizienzhaus-55-Standard für öffentliche Nichtwohngebäude ist durchaus ambitioniert, aber das ist auch dringend erforderlich. Die öffentliche Hand sollte stärker als bisher ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Anders ist die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele kaum vermittelbar. Für den später noch zu definierenden Wohngebäudestandard gelten sicherlich weitergehende Rahmenbedingungen. Es kommen andere Baustoffe und Techniken zum Einsatz, die anders bewertet werden müssen. Doch auch hier gilt: Die technologischen Mittel und Optionen für einen ambitionierten Ansatz sind sicher vorhanden", betont Andreas Kuhlmann, Geschäftsführer der dena und Sprecher der geea.

Außerdem begrüßt die geea, dass Energieausweise in Zukunft verpflichtend auch CO₂-Kennwerte enthalten sollen. Bedauerlich sei jedoch, dass die Bundesregierung das neue Gesetz nicht genutzt habe, um endlich für einen aussagekräftigen Gebäudeenergieausweis zu sorgen und nur noch Energiebedarfsausweise zuzulassen. „Das Thema bleibt auf der Agenda. Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen - im Sinne des Klimaschutzes, aber auch im Sinne einer verlässlichen Information für Immobilienbesitzer und Mieter“, so Andreas Kuhlmann.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gab am 31. Januar anlässlich einer Verbändeanhörung zum Gebäudeenergiegesetz im Bundeswirtschaftsministerium eine Stellungnahme ab. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, sagte: „Seit langem fordern wir, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen wird, um die Energieeffizienz im Gebäudesektor weiter zu steigern und die Erneuerbaren besser in den Wärmemarkt zu integrieren. Immerhin liegt dort ein immenses Potential, um CO₂ einzusparen, brach.

Die geplante Zusammenführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist hierfür eine wichtige Maßnahme. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Regelungen für den Gebäudesektor systematisch vereinheitlicht und dadurch vereinfacht werden. Diese Chance wird im aktuellen Gesetzentwurf noch nicht genutzt. Zudem fehlen Regelungen, um Fernwärme oder erneuerbare Energieträger wie Bio-Erdgas in die Quartiersversorgung zu integrieren. Einige Regelungen wären für die künftig wichtiger werdende Sektorkopplung sogar kontraproduktiv, da sie Strom aus Erneuerbaren den Zugang zum Wärmemarkt erschweren würden. Diese Schwachstellen sollten dringend behoben werden.“

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