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Vollbiologische Abwasserreinigung mit Roth Kleinkläranlage Microstar TB

(23.3.2017; ISH-Bericht) Für Grundstücke, die nicht an öffentliche Abwassersysteme angeschlossen sind, empfehlen sich Kleinkläranlagen wie die vollbiologische Microstar TB, die Roth in Frankfurt vorgestellt hat.

Foto © Roth

Die Anlage basiert auf dem sequentiellen, stabilisierenden Belebungs-Verfahren (SSB-Verfahren) mit belüfteter Vorklärung und Schlammstabilisierung. So sollen Geruchsbelästigungen vermieden werden, und es entsteht vergleichsweise wenig Klärschlamm, was große große Entsorgungsintervalle ermöglicht und die Betriebskosten reduziert.

Bestandteil des Gesamtsystems ist der Roth Flachspeicher Twinbloc. Seine Behältergeometrie mit den zwei Kammern verspricht eine große Erdstabilität. Angeformte Tragegriffe am Behälter erleichtern zudem die Handhabung. Die niedrige Behälterhöhe von 1,35 m ermöglicht zudem einen einfachen Einbau mit einem Minibagger.

Roth liefert vorkonfektionierte und einbaufertige Paketlösungen mit integriertem Probeentnahmeschacht im Behälter für Wohngebäude mit bis zu zwölf Einwohnern. Die Klein­kläranlagen finden ihren Einsatz hauptsächlich in ländlichen Regionen, wo kein öffentlicher Kanalanschluss verfügbar ist.

Funktionsweise der Anlage

Das häusliche Abwasser gelangt in die erste Kammer der Anlage. Dort beginnt die biologische Reinigung mittels Belüftung des Abwassers. Mikroorganismen im Belebtschlamm bauen organische Verbindungen ab. In der zweiten Kammer erfolgen die weitere biologische Reinigung des Abwassers sowie die Nachklärung. Der Belebtschlamm setzt sich am Boden des Belebungsbeckens ab und das gereinigte Abwasser aus dem Klarwasserbereich wird in den Ablauf gepumpt. Über optional erhältliche Roth Sickermodule verteilt sich das gereinigte Abwasser im Erdreich.

Zur Erinnerung: In ihrem Abwasserbeseitigungskonzept legen immer mehr Gemeinden Gebiete fest, in denen die Abwasser-Entsorgung dezentrale erfolgen soll. Hier müssen dann die Grundstückseigentümer für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Grube sorgen.

Für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in ein Gewässer muss der Bauherr grundsätzlich über eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz verfügen oder über eine Einleiterlaubnis des Kanalnetzbetreibers, falls der Überlauf an einen Kanal angeschlossen wird. Länderspezifische Regelungen sind dabei zu beachten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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