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Energielabel ab April 2017 auch für Holzheizungen

(30.3.2017; ISH-Bericht) Ab dem 1. April 2017 wird das EU-Energieeffizienzlabel auch für Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen eingeführt. Das Label zeigt an, wie der Energieverbrauch eingestuft wird, und Hersteller sowie Händler müssen für jedes Gerät ein Energielabel bereitstellen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist mit Ausnahmen bis zum 1. Juli 2017. Pelletkaminöfen und andere Holzöfen werden erst ab Januar 2018 mit dem Energielabel versehen.

Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht bei Holzheizungen von A++ bis G, ab dem 26. September 2019 von A+++ bis D. Pelletkessel werden in der Regel mit A+ bewertet, Pelletbrennwertkessel mit A++. Auch Pelletkaminöfen können ab 2018 ein A++ erhalten. Verbundanlagen aus einem Pelletkessel und Solarkollektoren erreichen bis zu A+++ (Bild). Damit fallen Pelletheizungen durchgängig in eine bessere Energieeffizienzklasse als neue Öl- und Gasheizungen, die in der Regel in Klasse A eingestuft werden.

Verbraucher können anhand des Labels jedoch nur Unterschiede in der Energieeffizienz verschiedener Heizungstypen, nicht aber zwischen Geräten desselben Typs verschiedener Hersteller feststellen. Auch zu den Emissionen und den CO₂-Einsparungen einer Heizanlage macht das Label keine Angaben. „Das Energielabel reicht als Entscheidungshilfe für die Kunden nicht aus“, kritisiert Jens Dörschel, Fachreferent des Deutschen Pelletinstituts (DEPI). „Es sagt nichts über die zu erwartenden Heizkosten aus. Diese müssen die Verbraucher weiterhin auf Basis des Energieverbrauchs des Gebäudes und der Brennstoffpreise abschätzen. Hausbesitzer sollten daher zur Frage, welche Heizung für das eigene Gebäude die richtige ist, auch zukünftig den Rat von Fachleuten einholen“, so Dörschel weiter.

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