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GebäudeEnergieGesetz scheitert für diese Legislatur an Koalitionskrach

(4.4.2017 mit Nachtrag vom 9.4.2017) Es gab mal den Plan, das GebäudeEnergieGesetz (GEG) zum 1. Januar 2018 in Kraft treten zu lassen. Nachdem das Gesetz seit Wochen insbesondere von Abgeordneten der Unionsfraktion blockiert wurde, scheiterte es nun am 29. März 2017 im Koalitionsausschuss und ist damit für diese Legislatur gestorben.

Zur Erinnerung: Das GEG sollte das Energieeinspargesetz samt der Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem einheitlichen Regelwerk zusammenführen und den „Niedrigstenergiegebäudestandard“ für öffentliche Gebäude ab 2019 definieren - siehe Beitrag „GebäudeEnergieGesetz soll EnEG, EnEV und EEWärmeG ablösen“ vom 5.2.2017.

dena: „Es ist ein schlechtes Signal“

Der Vorsitzende der dena-Geschäftsführung und geea-Sprecher Andreas Kuhlmann beklagte am Tag danach den Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor und erinnerte: „Ohne das GEG wird Deutschland nun zunächst keinen Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude festlegen. Damit verstoßen wir gegen die EU-Gebäuderichtlinie. Außerdem hätte die öffentliche Hand hier mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen können, dass sie die Energie- und Klimaschutzziele ernst nimmt. Es ist ein schlechtes Signal, wenn sich nicht einmal die öffentliche Hand selbst dazu verpflichtet, ihre eigenen Gebäude heute so zu bauen, dass sie den Klimazielen genügen.“

BDI: „Chance vertan“

„Verbraucher und Investoren verlieren wertvolle Zeit. Damit muss die Energiewende weiter auf die Wärmewende warten," kommentierte Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, das Scheitern des GebäudeEnergieGesetzes. „Die Politik muss nach den Bundestagswahlen die Energieeffizienzstrategie Gebäude dringend weiterentwickeln und den Stillstand überwinden“, forderte Lösch. Der BDI hat einen Zehn-Punkte-Plan entwickelt, der Maßnahmen für mehr Energieeffizienz bei Gebäuden für die nächste Legislaturperiode benennt.

Es ist bedauernswert, dass die mit dem GebäudeEnergieGesetz angestrebte Vereinfachung des Ordnungsrechts für Gebäude nun erst einmal nicht kommt. Nach der nicht zustande gekommenen steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung (siehe Beitrag vom 26.2.2015) ist nun ein zweites wichtiges Vorhaben für die Energiewende im Gebäudesektor im politischen Prozess gescheitert.

[Nachtrag] BDH: „Chance nutzen“

„Die jetzige Verschiebung der Entscheidung ist ein Rückschritt in punkto Deregulierung. Diese Planungsunsicherheit geht letztlich zu Lasten des Klima- und Ressourcenschutzes im Wärmemarkt", beklagte BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke Anfang April 2017. Zugleich sieht der BDH in der Verschiebung aber auch die Chance, den Entwurf nachzubessern. So kritisiert der BDH die darin enthaltene Option der Länder, Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien auch außerhalb öffentlicher Bestandsgebäude einzuführen. „Die negative Marktentwicklung in Baden-Württemberg hat gezeigt, dass sich Ordnungsrecht im Bestand negativ auswirken kann. Anstelle von Geboten und Verboten brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand zu erneuern“, forderte BDH-Präsident Manfred Greis. Eine im Gesetzesentwurf beinhaltete Ermächtigung für die Gemeinden, Anschluss- und Benutzungszwänge mit Verweis auf den Klima- und Ressourcenschutz auszusprechen, sieht der BDH kritisch und setzt sich für eine technologieoffene Betrachtung aller Systeme ein. Nah- und Fernwärmenetze als pauschale Lösung seien nicht zielführend, es müsste auch hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit gelten. Nachbesserungsbedarf sieht der BDH zudem bei den im Referentenentwurf skizzierten Rahmenbedingungen für Wärmepumpen - siehe auch Baulinks-Beitrag „BDH: „Klimaschutz braucht Realitätssinn“ (Heizungsindustrie kommentiert Agora-Studie)“ vom 20.3.2017.

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