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Bundesverordnung verspricht Entschärfung/Lösung(?) der HBCD-Krise

Strukturformel von Hexabromcyclododecan
Strukturformel von Hexabromcyclododecan
   

(23.4.2017) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) will offensichtlich eine Bundesverordnung erlassen, welche die Entsorgungs-Probleme bei HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen entschärfen kann (Stichwort: HBCD-Krise). Das Baugewerbe in Person von ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa begrüßt die Pläne des BMUB.

Aktuell werden laut Pakleppa zur bald in Kraft tretenden Gewerbeabfallverordnung noch Anwendungshinweise vom BMUB in Kooperation mit dem Baugewerbe, der Entsorgungswirtschaft sowie dem Bund und den Ländern erarbeitet. Es zeichne sich aber ab, dass für die Entsorgung und Überwachung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle ein gangbarer Weg gefunden werde. Denn den Forderungen des Baugewerbes nach Regelungen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind, würde Rechnung getragen.

Pakleppa abschließend: „Bei dieser wichtigen Entscheidung, die möglichst zeitnah umgesetzt werden muss, wird nun u.a. darauf zu achten sein, dass nicht schon Kleinmengen nachweispflichtig sind und dass sich der Aufwand für die Entsorgungsnachweise in vertretbaren Grenzen hält.“

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