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Bundesregierung plant Wettbewerbsregister


  

(1.5.2017) Die Bundesregierung will ein Wettbewerbsregister einführen, über das öffentlichen Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. „Wirtschaftsdelikte dürfen auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen nicht ohne Folgen bleiben“, heißt es in der Begründung für ein neues Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters - siehe Bundestags-Drucksache 18/12051.

Das Register soll  beim Bundeskartellamt angesiedelt werden. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten - zum Beispiel nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden.

Der Schaden durch Wirtschaftskriminalität habe 2015 rund 2,9 Mrd. Euro betragen, schreibt die Regierung. Die öffentliche Auftragsvergabe sei besonders anfällig für Wirtschaftskriminalität. Daher müssten die Vergabestellen leichter nachprüfen können, ob bei potenziellen Auftragnehmern Ausschlussgründe vorliegen. Die bisher auf Bundebene bestehenden Register seien nicht ausreichend, wird die Maßnahme begründet.

Einträge im Wettbewerbsregister sollen je nach Schwere der Tat nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden:

  • Eintragungen über Straftaten spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils,
  • Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren.

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