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Erleichterungen durch das 2. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) werden kaum ankommen


  

(8.5.2017) Beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hält man die Erleichterungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz für unzureichend: „Auch angesichts der guten Haushaltslage hätte ich mir mehr Mut des Gesetzgebers zu echten Entlastungen der Unternehmen erhofft“, erklärte heute (8.5.) HDB-Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung des 2. Bürokratieentlastungsgesetzes im Bundesrat. Seiner Meinung nach wird die geplante Entlastung für mittelständische Unternehmen kaum spürbar sein. Profitieren könnten allenfalls kleine Handwerksbetriebe, allerdings sollte man das Gesetz dann nicht als Entlastung für den Mittelstand feiern.

Die Bauindustrie hatte auf strukturelle Veränderungen bei der Unternehmensbesteuerung gehofft, wie die Abschaffung der Zinsschranke oder eine grundlegende Reform der ermäßigten Umsatzsteuersätze. Das hätte auch für mittelständische Unternehmen einen merklichen Abbau von Bürokratie bedeutet.

Knipper begrüßt zwar die vielen „kleinteiligen“ Änderungen an Steuergesetzen wie der Abgabenordnung, dem Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz sowie der Handwerksordnung und dem Sozialgesetzbuch, aber sie reichen seiner Meinung nach nicht aus, um bei mittelständischen Unternehmen für einen echten Mehrwert zu sorgen: Beispiele:

  • Die Erhöhung des Grenzbetrags zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung von 4.000 auf 5.000 Euro komme allenfalls Unternehmen mit ein bis drei Mitarbeitern zugute.
  • Die Anhebung der Tageslohngrenze von 68 auf 72 Euro für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer und die damit einhergehende Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung sei, aufgrund der Arbeitnehmerstruktur von mittelständischen Unternehmen, ebenfalls nur in Randbereichen wahrnehmbar.
  • Auch die verminderten Pflichtangaben in einer Rechnung für Beträge unter 250 Euro (vorher 150 Euro) hätten nur geringfügige Entlastungen zur Folge.

„Vor dem Hintergrund der sogenannten ‚One-in-one-out-Regel‘ erscheinen die Anpassungen eher wie der Tropfen auf den heißen Stein“, kritisierte Knipper. Man müsse sich im Vergleich nur die in Rede stehenden umfangreichen Berichtspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit „BEPS“ (Base Erosion and Profit Shifting) vor Augen führen. Nach der „One-in-one-out-Regel“, die sich die Bundesregierung selbst auferlegt hat, dürfen bürokratische Mehrbelastungen nur eingeführt werden, wenn im Gegenzug für Entlastung gesorgt wird.

rückwirkend zum 1. Januar 2017

Der Deutsche Bundestag hat Ende März den Gesetzentwurf zum „Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (sogenanntes BEG II) mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Sollte das Gesetzgebungsvorhaben am 12. Mai 2017 auch den Bundesrat passieren, träten die meisten Änderungen rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.

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