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Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird geändert

(28.5.2017) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes eingebracht. Ziel des Entwurfs ist es, Sammelausschreibungen zur Besetzung von Kehrbezirken durchzuführen. Weitere Maßnahmen dienen der Verbesserung der Kehrbezirksverwaltung.

Zur Erinnerung: Da die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger befristet ist, müssen Kehrbezirke nach Ablauf von sieben Jahren wieder neu ausgeschrieben werden. Mit der Möglichkeit der Sammelausschreibung soll eine lückenlose Besetzung der Kehrbezirke sichergestellt werden.

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