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Verordnung zum Umgang mit POP-Abfällen (inkl. HBCD-haltiger Dämmstoffe) vom Kabinett beschlossen

Strukturformel von Hexabromcyclododecan
Strukturformel von Hexabromcyclododecan
   

(8.6.2017; ergänzt am 9.7.: Bundesrat stimmt Verordnung zur Lösung der „HBCD-Krise“ zu.) Das Bundeskabinett hat am 7. Juni eine Verordnung beschlossen, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit insbesondere Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Persistente organische Schadstoffe müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden.

Der Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht vor, POP-Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden.

Frau Hendricks erklärte am 7.6.: „Die Verordnung führt zu einer dauerhaften Lösung. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass die Entsorgungspreise gerade für Dämmstoffe mit HBCD langfristig stabil bleiben. Gleichzeitig ist garantiert, dass solche und andere Abfälle, die POP enthalten, dauerhaft sicher und umweltverträglich entsorgt werden und dies auch gründlich überwacht werden kann. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Länder der Verordnung im Bundesrat zustimmen werden und sie noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten kann.“

Zur Erinnerung: Wärmedämmplatten, die den POP Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Dies führte zu Entsorgungsengpässen und infolgedessen zu überhöhten Entsorgungspreisen. Die entsprechende Regelung wurde deshalb Ende Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt. Innerhalb dieses Moratoriums verhandelten Bund und Länder eine neue Verordnung, die nun vorliegt - siehe auch das Baulinks-Magazin zur „HBCD-Krise“.

Alle POP-haltigen Abfälle sollen künftig also nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft werden, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP - 16 Stoffe sind derzeit in der EU-POP-Verordnung (Beschluss 2014/955/EU) vorgegeben - überschritten werden.

Die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung und zum Umgang mit POP muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Sie ist dort zustimmungspflichtig.

DUH: „Geplante HBCD-Verordnung ist eine Mogelpackung“

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind HBCD-haltige Abfälle eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit und sollten als gefährlicher Abfall eingestuft und entsprechend behandelt werden. Die DUH fordert den Bundesrat deshalb auf, am 7. Juli 2017 im Plenum sein Veto gegen den Beschluss einzulegen und die Einstufung von HBCD als gefährlichen Abfall festzulegen.

Dazu Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Beschluss des Bundeskabinetts ist nichts weiter als ein Minimalkompromiss, der abermals der Industrie zugute kommt und dabei den Ressourcen- und Umweltschutz außer Acht lässt. Das in Dämmplatten als Flammschutzmittel eingesetzte HBCD ist für Mensch und Tiere äußerst giftig. HBCD-belastete Dämmstoffabfälle und alle anderen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe enthalten, sind daher als Sondermüll zu betrachten. Anstatt die Entsorgungsanforderungen herunterzuschrauben, brauchen wir ein Hersteller-getragenes Rücknahmesystem für potenziell schadstoffhaltige Produkte, wie Dämmstoffe oder Textilien. Außerdem sollten verfügbare Recyclingtechniken zum Abtrennen der Schadstoffe und Zurückgewinnen der Rohstoffe angewendet werden. Der Bundesrat sollte den Beschluss ablehnen und dafür Sorge tragen, dass die Verordnung entsprechend geändert wird.“

Update: Bundesrat stimmt Verordnung zur Lösung der „HBCD-Krise“ zu

Am 7. Juli hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfacht. Nach ZVDH-Informationen soll die neue Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft treten.

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