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Meltems Sonderlösung für Vermieter: Lüftungsgeräte mit ohne Netzschalter

(19.6.2017; ISH-Bericht) Ein kontinuierlicher Luftaustausch innerhalb von Gebäuden dient nicht nur der Gesundheit der Bewohner, sondern auch dem Schutz der Gebäudesubstanz. Dabei ist die Luftwechselrate durchaus abhängig von der Nutzung der Räumlichkeiten sowie der Anzahl der anwesenden Personen. Aber ganz ohne Luftwechsel geht es selbst dann nicht, wenn Räume vorrübergehend ungenutzt sind.

Foto © Meltem

Meltem bietet vor diesem Hintergrund der Wohnungswirtschaft jetzt  dezentrale Lüftungsgeräte aus der M-WRG-Reihe an, die mit der Sonderlösung „Netzschalter ohne Funktion“ (M-WRG O/NOF) ausgestattet sind. In dieser Variante lässt sich das Gerät nicht direkt vom Nutzer abschalten. Lediglich unterschiedliche Lüftungsstufen können ausgewählt werden. Diese spezielle Schaltvariante wird bereits werkseitig installiert.

Um die Geräte im Notfall trotzdem vollständig abschalten zu können, empfiehlt Meltem, dieses über den Sicherungskasten zu ermöglichen. Ist die Außenluft stark belastet, beispielsweise bei einem Brand mit Schadgasentwicklung oder bei einem Chemieunfall, lassen sich dann die Luftklappen schließen, so dass keine Schadstoffe in die Raumluft gelangen können.

Betriebsstundenzähler optional

Für Vermieter größerer Objekte ist in diesem Zusammenhang auch die Kontrolle der Betriebsstunden von Interesse. Auf Wunsch lassen sich die M-WRG Geräte mit einem Betriebsstundenzähler ausstatten, der einmal im Jahr, vorzugsweise zeitgleich mit dem Filterwechsel, ausgelesen werden kann. Dies geschieht mit Hilfe eines mobilen Auslesegeräts auf Funkbasis durch den Objektbetreuer. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob der Luftaustausch ausreichend gewährleistet ist.

Weitere Informationen zu Lüftungsgeräten für die Wohnungswirtschaft können per E-Mail an Meltem angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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