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Brennstoffzellenförderung wird erweitert

(2.7.2017) Im August 2016 startete zunächst die Förderung von Brennstoffzellenheizungen in privaten Wohngebäuden. Ab dem 3. Juli 2017 kann die Förderung nun auch durch kleine und mittlere Unternehmen, Contractoren sowie kommunale Gebietskörperschaften für ihre Nichtwohngebäude beantragt werden.

Die bisherigen Förderkonditionen bleiben auch bei erweitertem Antragstellerkreis erhalten. Gefördert werden stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 KW elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Gebäuden. Die Förderung ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage. Die Beantragung erfolgt wie bislang über die KfW in dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“.

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