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BGRB Baustoff-Recycling-Symposium am 29. September 2017

(4.7.2017) Welche Perspektiven ergeben sich zukünftig für das Baustoff-Recycling und die Kreislaufwirtschaft vor dem Hintergrund der geplanten Mantelverordnung / Ersatzbaustoffverordnung? Wird eine Verlagerung hin zu mehr Deponierung oder hin zu mehr geschlossenen Stoffkreisläufen stattfinden? Mit Fragen wie diesen will man sich auf den „BGRB-Baustoff-Recycling-Symposium 2017“ befassen - veranstaltet ...

Allein die Tatsache, dass nach Ersatzbaustoffverordnung nur einem Teil der Ersatzbaustoffe der Produktstatus zuerkannt wird, kann zu einer großen Stoffstromverschiebung von bis zu 50 Millionen Tonnen jährlich in Richtung Deponie führen. Bei der sich bereits jetzt abzeichnenden Deponieverknappung bedeutet dies ...

  • einen akuten Entsorgungsnotstand binnen weniger Jahre,
  • zunehmende Transportentfernungen bis ins benachbarte Ausland und
  • entsprechend hohe Verkehrs- und Umweltbelastungen durch Schwertransporte.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte unlängst mitgeteilt, dass die Grenzwerte nach Ersatzbaustoffverordnung nicht mit eigenen Forschungsergebnissen in Einklang zu bringen seien, und gefordert, Recycling-Baustoffen den Status als Nebenprodukte zuzuerkennen.

Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) fordert den Produktstatus für sämtliche nach Ersatzbaustoffverordnung klassifizierte Ersatzbaustoffe, ein insgesamt transparentes Ableitungskonzept bezüglich der Schadstoffgrenzwerte sowie eine Verankerung von Bauherrenpflichten zur Schadstoffvoruntersuchung.

Der Bundesrat will am 22. September 2017 die Mantelverordnung beraten und ggf. beschließen. Bei dem eine Woche später stattfindenden Symposium sollten daher auch die aktuellen Beratungen oder Beschlüsse des Bundesrats thematisiert werden können.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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