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Neue DIN 18008 formuliert gestiegene Anforderungen an Sicherheitsglas

(14.8.2017) Das Bewusstsein für Sicherheit am Bau wächst. Das betrifft insbesondere auch bodentiefe Fenster sowie Überkopf-Verglasungen. Sicherheitsglas kann hier Unfälle durch große, scharfkantige Glasscherben vermeiden.

In europäischen Nachbarländern - etwa in Österreich oder Italien - ist Sicherheitsglas bereits Pflicht. In der Schweiz schreibt die SIGAB-Richtlinie 002 „Sicherheit mit Glas“ Sicherheitsglas unterhalb von 1,0 Metern ab dem 1. Januar 2018 vor. „Bei uns in Deutschland beschäftigt sich der Normenausschuss NA 005-09-25 AA im Rahmen der Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1+2 mit dem Thema. Es wird intensiv daran gearbeitet, die Sicherheit im Bereich der Verglasungen von Gebäuden signifikant weiter zu erhöhen“, so Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Flachglas (BF).

Trend: Mehr Glas mit sicherem Bruchverhalten

In dem neuen Entwurf des Teils 1 wird bei zugänglichen Verglasungen bis mindestens 0,80 Metern über Verkehrsfläche auf der zugänglichen Seite Glas mit sicherem Bruchverhalten gefordert. Dieser Trend setzt sich auch im Teil 2 der DIN 18008 fort. „Hier muss weiterhin bei Überkopfverglasungen zum Schutz von Verkehrsflächen für Einfachverglasungen beziehungsweise die untere Scheibe von Mehrscheiben-Isolierverglasungen nur Verbundsicherheitsglas, also VSG eingesetzt werden“, erklärt Grönegräs. Infolge des EuGH-Urteils (Rs. C-100/13) würden aktuell die Regelungen der Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) in die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) überführt - zur Erinnerung siehe z.B. auch den Beitrag „EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu Bauprodukten ein“ vom 13.7.2017.

Ziel: Europäische Sicherheitsstandards

Die Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1+2 hat unter anderem zum Ziel, die deutschen Standards auf das europäische Sicherheitsniveau anzuheben. „Daher wird die Nachweiserleichterung für Vertikalverglasungen, die kleiner sind als 1,6 m², mit Einführung der neuen Teile 1+2 entfallen. Mit der deutschen Bauaufsicht wird außerdem aktuell darüber gesprochen, dass im zweiten Schritt auch die bisherige Nachweiserleichterung der MLTB, also die neue MVV TB, für Dachflächenfenster entfallen soll“, schließt Grönegräs.

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