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Immobilienverband: Vier Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD Bundesverbandes
Jürgen Michael Schick
(Foto © IVD)
   

(7.1.2018) Heute (7. Januar) begannen CDU und CSU sowie SPD ihre auf sechs Tage beschränkten Sondierungsgespräche. Von den 15 identifizierten Themenblöcken behandelt Block 11 „Kommunen / Wohnungsbau / Mieten / ländlicher Raum“ die Wohnungspolitik.

Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD Bundesverbandes, wünscht sich, dass in den Sondierungsgesprächen eine proaktive Wohnungspolitik verhandelt wird: „Wir brauchen endlich einen Richtungswechsel: Weg von der Regulierung, hin zu mehr Bau- und Eigentumsförderung.“ Schick weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass in Deutschland weiterhin ...

  • 1,5 Mio. Wohnungen fehlen und
  • Miet- sowie Eigentumspreise vor allem in den Ballungsgebieten weiterhin steigen.

Schick konstatiert: „Gegen die Preisentwicklungen am Wohnungsmarkt hilft nur eins: mehr Angebote schaffen.“ Der IVD hat vor diesem Hintergrund vier Maßnahmen identifiziert, um den Wohnungsmarkt zu entspannen:

  • Mehr Bauland ausweisen.
  • Mehr Baugenehmigungen erteilen.
  • Eigentumsförderung ankurbeln. (Eigenkapitalbürgschaften und Baukindergeld)
  • Steuerliche Belastungen beim Eigentumserwerb bremsen (Grunderwerbsteuerfreibetrag bei selbstgenutztem Ersterwerb).

 „Wenn Union und SPD in ihren Gesprächen die Weichen richtig setzen, können wir die Wohnungsknappheit gemeinsam meistern“, resümiert der IVD-Präsident. „Noch haben wir eine Chance - diese sollten wir gemeinsam nutzen und auf keinen Fall ideologischen Grabenkämpfen opfern.“

Mietpreisbremse nicht verfassungsgemäß

Außerdem kann sich Schick nicht vorstellen, dass jetzt über eine Verschärfung der Mietpreisbremse diskutiert werde. Bereits zwei Gerichte hätten richterliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse angemeldet und das Gesetz zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. „Ich habe hier großes Vertrauen in die Politik. SPD und Union werden die Gewaltenteilung respektieren und die Judikative in Ruhe urteilen lassen“, so Schick abschließend.

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