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Stadtwerk droht Wechselkunden Stromsperre an / Kunden wehren sich mit Einstweiliger Verfügung

(11.6.2001) Die Stadtwerke Merseburg haben Kunden, die zu Yello Strom gewechselt sind, unzulässigerweise Kosten für eine Sonderablesung in Rechnung gestellt und drohen die Unterbrechung der Stromversorgung an, falls ihre Ex-Kunden diese "Wechselgebühren" nicht bezahlen. Zitat: "Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir bei anhaltendem Zahlungsverzug ohne nochmalige Ankündigung die Energieversorgung einstellen."

Die Stromsperre war für einen Samstag angedroht. Für die Sonderablesung veranschlagen die Stadtwerke Merseburg 75,08 Mark.

Zwei wechselwillige Kunden haben gegen das Gebaren ihres früheren Versorgers - Stadtwerke Merseburg GmbH - beim Landgericht Magdeburg eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Sie untersagt den Stadtwerken Merseburg den Strom abzuschalten und ihre Drohungen zu wiederholen. Bei Zuwiderhandlung droht den Stadtwerken ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 500.000 Mark - je Einzelfall.

Damit gehen zum ersten Mal Kunden, die mit unzulässigen Methoden am reibungslosen Wechsel gehindert werden sollen, gerichtlich gegen ihren Vorversorger vor. Yello erstattet zwei betroffenen Neukunden die Auslagen für das Musterverfahren und hat auch selbst eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Merseburg erlangt. Weitere Kunden prüfen rechtliche Schritte gegen die Stadtwerke Merseburg.

Erst in der vergangenen Woche hatte Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller in einer Rede angeprangert: "Einige EVUs drohen offen oder subtil verpackt, Privatkunden den Strom abzustellen." Sein Kommentar dazu: "Was hierzu im Markt praktiziert wird, ist nicht tolerabel." Derselben Auffassung ist das Bundeskartellamt. Das Landgericht Düsseldorf hatte erst Ende Mai die Düsseldorfer Stadtwerke dazu verurteilt, der Yello Strom GmbH zu Unrecht erhobene Wechselgebühren in Höhe von 49.300 Mark zu erstatten: In dem Urteil wurde den Düsseldorfer Stadtwerken auch untersagt, von ihren Tarifkunden bei einem Wechsel zu einem anderen Stromversorger ein Entgelt für den Aufwand zur Zählerstandserfassung, Rechnungsstellung usw. zu fordern.

Begründung: Das Verhalten der Stadtwerke Düsseldorf führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Strommarkt. Für Kosten, die die Vertragsbeendigung betreffen, könne kein Ersatz verlangt werden.

In dem Sinne hat auch das Landgericht Magdeburg im letzten Jahr ein Verfahren gegen die MEAG in erster Instanz entschieden. In Kürze entscheidet das Oberlandesgericht Naumburg im entsprechenden Berufungsverfahren.

Die Erhebung von Gebühren kann den Stromanbieterwechsel so verteuern, dass er nicht mehr lohnt. Viele andere Behinderungen im liberalisierten Strommarkt, die Bundeswirtschaftsminister Müller aufgelistet hat, verunsichern die Kunden derart, dass sie ihr Recht auf günstigen Strom oft nicht mehr wahrnehmen wollen und deswegen von einem Wechsel absehen.

Die Initiative Pro Wettbewerb (ein Forum der drei neuen Stromanbieter Yello Strom, best energy und LichtBlick) hat die Behinderungen mehrfach kritisiert und eine Netzzugangsverordnung vorgelegt, die bei Erlass den Missbrauch verhindert.

siehe auch:


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