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Bundesregierung beschließt 2,2-Milliarden-Programm "Stadtumbau Ost"

(17.8.2001) Das Kabinett hat am 15. August 2001 das neue Programm "Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen " in Höhe von 2,2 Milliarden Mark beschlossen. Mit der bereits verabredeten teilweisen Kofinanzierung des Programms durch die neuen Länder in gleicher Höhe stehen damit von 2002 bis 2009 insgesamt mehr als 4,2 Milliarden Mark für die strukturelle Stadterneuerung zur Verfügung. Die Bundesregierung fördert damit den Rückbau leerstehender und langfristig nicht mehr benötigter Wohngebäude und die Aufwertung städtischer Quartiere in den ostdeutschen Ländern mit 2 Milliarden Mark, 200 Millionen stehen für weitere Maßnahmen zur Verfügung.

Unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss soll nun mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung abgeschlossen werden. Die Länder hatten seit Beginn Gästestatus in der vom Bund eingesetzten Kommission "Städtebaulicher Strukturwandel" unter Leitung des früheren Leipziger Oberbürgermeisters Hinrich Lehmann-Grube. Die Arbeitsergebnisse der Kommission bilden die Grundlage für das Stadtumbauprogramm. Einzelne Länder haben in ihren Haushalten bereits Vorkehrungen für künftige Kofinanzierungen getroffen.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte sich bereits bei seinem Besuch in Schwedt im Februar ein Bild von der Wohnungssituation verschafft. Während seiner Sommerreise wird er am 20. August 2001 eine Plattenbausiedlung in Halle-Neustadt besuchen und sich dort die Planungen der Stadt Halle erläutern lassen. Voraussetzung und Grundlage für den Stadtumbau sind integrierte Stadtentwicklungskonzepte. Um diese schnell zu realisieren, finanziert die Bundesregierung mit zusätzlichen 31 Millionen Mark bis Ende 2002 einen Wettbewerb für hundert Kommunen.

Die Investitionszulage für die Modernisierung von Mietwohnungen in Altbauten bis 1949 und bei denkmalgeschützten Gebäuden der 50er Jahre in Sanierungs-, Erhaltungs- und Kerngebieten wird zusätzlich erheblich angehoben: Die Höchstbemessungsgrenze steigt von bisher 1200 auf 2400 Mark pro Quadratmeter, der Fördersatz von 15 auf 22 Prozent bei einem Selbstbehalt von 100 Mark pro Quadratmeter.

Schließlich wird die Bundesregierung mit einem Sonderprogramm "Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren" Erwerber von selbstgenutztem Wohneigentum in Sanierungs-, Erhaltungs- und Kerngebieten mit jährlich 50 Millionen Mark für einen Zeitraum von drei Jahren fördern. Dieser Betrag soll ebenfalls von den Ländern in gleicher Höhe aufgestockt werden, so dass weitere 300 Millionen Mark zur Verfügung stehen.

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