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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: "Verbraucherfreundliche Muster für Energiebedarfsausweise beschlossen"

(20.12.2001) Die Bundesregierung hat heute aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung die 'Allgemeine Verwaltungsvorschrift Energiebedarfsausweis' beschlossen. Für Neubauten und in bestimmten Fällen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude müssen auf Grund der Energieeinsparverordnung künftig Energiebedarfsausweise ausgestellt werden. Damit wird den Eigentümern und künftigen Nutzern der Gebäude vor Augen geführt, mit welchem typischen Energieverbrauch sie in dem Gebäude rechnen können. Allerdings soll in den Ausweisen auch darauf hin gewiesen werden, dass die künftigen tatsächlichen Energieverbräuche wegen zu Grunde gelegter normierter Randbedingungen durchaus von den errechneten Bedarfswerten abweichen können. Die in den Ausweisen dokumentierten Angaben stellen die wichtigsten energetischen Kennwerte des Gebäudes dar und haben nicht nur für Gebäudeeigentümer und Mieter einen großen Informationsgehalt. Sie können auch zu Kauf- oder Mietentscheidungen am Immobilienmarkt mit herangezogen werden, so wie seit Jahren beim Kauf von PKW auf deren Norm-Kraftstoffverbrauch geachtet wird. Die Zielsetzung: Transparenz erhöhen, eine gewisse Selbstkontrolle ermöglichen und damit Anreize für energetische Verbesserungen schaffen. Weil der Energiebearfsausweis die wichtigsten energierelevanten Daten des Gebäudes enthält, kann er auch eine wertvolle Hilfe bei späteren Modernisierungsentscheidungen sein.

Die Muster der Energiepässe mit Erläuterungen wurden in Bezug auf Lesbarkeit und Verständlichkeit bewusst einfach und verbraucherfreundlich gestaltet. Sie werden in anschaulicher Weise die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes, insbesondere den Heiz- bzw. Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf ausweisen. Diese Daten sind Ergebnisse der Berechnungen, die künftig im Rahmen der Energieeinsparverordnung ohnehin durchzuführen sind. Jeder Käufer sollte sich für den Energiepass und die Energiekennwerte im eigenen Interesse ebenso interessieren wie beim Autokauf für den Standardverbrauch der Fahrzeuge.

Auch im Gebäudebestand wird die Dokumentation von Energiekennzahlen ausgeweitet. Für bestehende Gebäude sollen freiwillige Energieverbrauchskennwerte eingeführt werden, die insbesondere für Mehrfamilienhäuser aus bereits bekannten Verbrauchsdaten der jährlichen Heizkostenabrechnungen hergeleitet werden können. Dies wird auch im Altbaubereich zu mehr Transparenz beim Energieverbrauch und zusätzlichen Anreizen zum energiesparbewussteren Heizverhalten führen.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen werden hierzu noch standardisierte Vergleichskennwerte veröffentlichen. Darüber hinaus sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude Energiebedarfsausweise zu erstellen, wenn innerhalb eines Jahres der Heizkessel ausgetauscht oder die Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger umgestellt und wesentlichen bauliche Änderungen von Außenbauteilen vorgenommen werden sollen.

Zu Inhalt und Gestaltung der Energiebedarfsausweise wurden die Hinweise der beteiligten Fachverbände und Länderministerien weitgehend aufgegriffen. Mit der noch erforderlichen Zustimmung des Bundesrates wird für Februar kommenden Jahres gerechnet.

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