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Bodewig: Bund stellt 300 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung 2002 bereit

(8.4.2002) Die Bundesfinanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung im Programmjahr 2002 werden den Ländern jetzt zur Bewilligung zugewiesen. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sei mit allen 16 Ländern unterzeichnet, sagte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig am vergangenen Freitag. Die Finanzhilfen seien zur Förderung von Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus und der Modernisierung bestimmt. Sie wurden gegenüber dem Vorjahr von 230 Millionen Euro auf 300 Millionen Euro aufgestockt und dienen zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Verdichtungsräumen mit wachsender Wohnungsnachfrage. Damit werde ein angekündigtes Projekt der Initiative "Bauen jetzt" aus dem Oktober 2001 umgesetzt, sagte Bodewig. Ziel war es, dass Fördermittel 2002 sechs Monate früher zur Verfügung stünden und damit frühzeitiger arbeitsplatzwirksam würden.

Mit der Reform des Wohnungsbaurechts, die zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, stehe in diesem Jahr ein erweitertes Förderinstrumentarium zur Verfügung. Der traditionelle soziale Wohnungsbau sei eine reine Neubauförderung gewesen, meinte Bodewig. Im Rahmen der umfassenderen sozialen Wohnraumförderung würden nunmehr verstärkt auch die vorhandenen Wohnungsbestände für die Wohnraumversorgung der Bevölkerungsgruppen genutzt, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt nicht angemessen versorgen können. Mit den neuen, flexibleren Förderinstrumenten könne zugleich den regional unterschiedlichen Wohnungsmarktbedingungen besser Rechnung getragen werden. Auf dieser Grundlage bestimmen die Länder, die auch in erheblichem Umfang eigene Mittel einsetzen, die regionalen Förderschwerpunkte. Im Vordergrund stehen derzeit die Förderung von Familienheimen sowie die Modernisierung älteren Wohnraums. In Großstädten mit dynamischer Wirtschaftsentwicklung werden aber auch zusätzliche Mietwohnungen gebaut.

In der Verwaltungsvereinbarung verpflichten sich die Länder zum Einsatz eigener Mittel mindestens in dem Umfang, wie sie Bundesmittel erhalten. Die Mehrzahl der Länder stellt höhere Beträge für die soziale Wohnraumförderung bereit. Im Programmjahr 2001 betrug das gesamte Fördervolumen rund 2,8 Milliarden Euro (5,5 Mrd. DM), davon 230 Millionen Euro (450 Mio. DM) Bundesmittel.

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