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ZVOB: Tarifforderung der Baugewerkschaft ist abwegig

(11.4.2002) Im ostdeutschen Bauhauptgewerbe ist ein konjunktureller Aufschwung noch immer nicht in Sicht. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes hat sich die Auftragslage der Baubetriebe mit 20 Beschäftigten und mehr im Januar 2002 abermals um 5,5 % verschlechtert. Insgesamt konnten die Baubetriebe in ihren Büchern ein Ordervolumen von rd. 640 Mill. € vornotieren. Besonders dramatisch sieht dabei die Lage im Wohnungsbau aus, hier verminderten sich die Auftragseingänge um 23,5 % auf rd. 107 Mill. €. Die Baunachfrage gewerblicher Bauherren ging um 12,1 % auf 285 Mill. € zurück. Die Ausnahme- mit einem Anstieg der Auftragseingänge um rd. 16 % auf 248 Mill. € - bildete der öffentliche Bau. Hier muss die Entwicklung der kommenden Monate zeigen, inwieweit diese Sparte zur Stabilisierung des Baumarktes beitragen kann.

Der Beschäftigungsabbau hat sich bezogen auf alle Baubetriebe des Bauhauptgewerbes weiter fortgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Beschäftigten im ostdeutschen Bauhauptgewerbe im Januar um 15 % auf 223.606 zurückgegangen. Darunter nahm die Zahl der gewerblich Beschäftigten sogar um16,3 % auf 169.215 ab.

"Unsere Befürchtung, dass sich die Talfahrt des ostdeutschen Baugewerbes auch im neuen Baujahr fortsetzen wird, hat sich damit voll und ganz bestätigt. Diese alarmierende Entwicklung sollte der Gewerkschaft Anlass genug sein, von ihrer abwegigen Tarifforderung Abstand zu nehmen. Die Lohnkosten müssen den Marktrealitäten angepasst werden. Anstatt in alten Tarifritualen zu verweilen, sollte sich die Baugewerkschaft daher innovativen Lösungen nicht verschließen, die spürbare Entlastungen bei den Lohnzusatzkosten bringen und die Beschäftigung sichern", sagte der Präsident des Zweckverbundes Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB), Emil Hunold.

Der ZVOB fordert eine Verminderung des Urlaubsanspruchs - von 30 auf 25 Arbeitstage -, eine Verminderung der Sozialtage um drei, Abschaffung des Lohnausgleichs und die Zulassung witterungsbedingter Kündigung auch im Winter mit Tagesfrist. Dadurch ließen sich die Lohnzusatzkosten um rd. 5 % - gemessen an der Bruttolohnsumme - vermindern. „Hintergrund dieser Forderungen ist nicht nur die trübe bauwirtschaftliche Lage, sondern Bemühungen, eine annähernde Wettbewerbsgleichheit zwischen dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe herzustellen“, sagte Präsident Hunold.

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