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BFH-Urteil: Renovierungsarbeiten im ersten Jahr komplett abschreiben

(10.6.2002) Bundesfinanzhof entscheidet pro Vermieter: Künftig können Renovierungsarbeiten bei Immobilien im ersten Jahr komplett abgeschrieben werden.

Wer ein Mietshaus kauft und aufwändig saniert, darf ab sofort sämtliche Kosten auf einen Schlag bei der Steuer absetzen. Das hat nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'impulse' soeben der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Aktenzeichen IX R 52/00). Damit kippt das höchste Steuergericht ein 36 Jahre altes Investitionshemmnis.

Bisher durften Investoren in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb maximal 15 Prozent des Anschaffungspreises bei der Steuer abziehen. Ansonsten mussten die Kosten etwa für neue Bäder, Dächer, Böden und Leitungen insgesamt über 50 Jahre abgeschrieben werden.

"Damit vollzieht der Bundesfinanzhof eine Kehrtwende, die Investoren jede Menge Gestaltungsspielraum einräumt", betont Rechtsanwalt Tobias Kämpf von der Kanzlei Ludwig, Wollweber, Bansch in Hanau. Kämpf hat diese Urteil für einen selbstständigen Architekten erstritten.

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