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VDM: Eine Erhöhung der Erbschaftssteuer hätte katastrophale Folgen

(3.10.2002) Der Verband Deutscher Makler (VDM) sieht Bundeskanzler Schröder gegenüber Millionen von Hausbesitzern im Wort. Mit seinem Versprechen, keine Steuererhöhungen vorzunehmen, könne der Kanzler über viele Jahre verspieltes Vertrauen von Immobilienbesitzern und Investoren in die Politik allmählich wieder zurückgewinnen.

"Allerdings befürchten wir, dass mit der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Erbschaftssteuer im nächsten Jahr die Steuererhöhungsdiskussion von vorne los geht", warnte VDM-Sprecher Jürgen Michael Schick. Dann werde man den Kanzler an sein Versprechen erinnern müssen.

Der VDM warnt eindinglich vor einer Erhöhung der Erbschaftssteuer auf Grund- und Immobilienbesitz. Sonst seien viele Erben gezwungen, die ihnen vermachte Immobilie zu verkaufen, nur um die Steuer zu bezahlen, betonte der VDM-Sprecher Schick.

Grundsätzlich sei Immobilienvermögen anders zu bewerten als sonstige Vermögensarten. Die hohe Sozialbindung von Grundvermögen und die geringe Fungibilität (Austauschbarkeit) von Grundstücken lasse Immobilien nicht mit Bargeld vergleichen.

Dass im Vorfeld der rot-grünen Koalitionsverhandlungen vor allem Steuererhöhungen thematisiert wurden, zeige, dass Immobilienbesitzer und ihre Erben für viele in der SPD die Prügelknaben der Nation seien.

Der Bundesfinanzhof (BFH) habe schon im August die geltende Erbschaftssteuer-Regelung an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung weitergereicht. Vor diesem Hintergrund hätten nun manche SPD-Ministerpräsidenten die Gunst der Stunde genutzt, um wieder an der Steuerschraube zu drehen, so Schick. Nun werde sich zeigen, ob der Kanzler bei seinem Versprechen bleibe, dass Steuern nicht erhöht würden. "Ansonsten gilt das gebrochene Wort", meinte VDM-Sprecher Schick. Dass Länder wie Italien und die USA die Erbschaftssteuer abschafften, in Deutschland aber eine Erhöhung gefordert werde, zeige, warum unser Land Schlusslicht in Europa sei.

Doch auch der BFH habe erkannt, dass der Erhalt von Immobilien sozial wünschenswert sei. Notfalls müsse nach einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung der Gesetzgeber handeln und die steuerlichen Grundlagen so gestalten, dass Immobilienerbschaften nicht gefährdet würden, so Schick. Hier komme den Bundesländern eine besondere Verantwortung zu. Den Bundesländern steht das Erbschaftssteueraufkommen zu. Dann werde sich zeigen, ob auch die CDU-regierten Länder wirklich Wort hielten und Immobilien nicht noch höher steuerlich belasteten.

Nicht betroffen sein werden aller Voraussicht Erben von Einfamilienhäusern im familiennahen Umfeld. Wer aber ein Miethaus erbe, der könne eine Erbschaftssteuer von 30 % des tatsächlichen Verkehrswertes oder mehr unmöglich zahlen. Wer beispielsweise eine lastenfreie Anlageimmobilie im Wert von € 1.000.000 erbe, erhalte bei guter Verzinsung ca. € 60.000,-- Mietertrag, aus dem dann noch die Verwaltung etc. zu bestreiten sei. Hier auf einen Schlag eine Erbschaftssteuer von € 300.000,-- zu zahlen, sei komplett realitätsfern, so VDM-Sprecher Schick.

In diesem Fall werde sich zeigen, ob die Politik ihre Forderung nach privater Eigenvorsorge wirklich ernst meine. Wer für sich und seine Kinder eine Renditeimmobilie erwerbe, handele eigenverantwortlich und betreibe einen klassischen Vermögensaufbau. Wenn die Erben dann aus steuerlichen Gründen zum Notverkauf gezwungen seien, müsse sich niemand wundern, dass die Deutschen ihr Erspartes lieber im Ausland anlegten, als zu Hause zu investieren. Das Recht auf Eigentum bedeute auch, das Eigentum an seine Kinder weitergeben zu können.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Erbschaftssteuer für verfassungswidrig, weil Betriebsvermögen, Grundstücke und Firmenanteile im Vergleich zu Kapitalvermögen zu niedrig besteuert würden. Der BFH hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen (AZ.: II R 61 / 99). Ein Urteil wird frühestens in einem Jahr erwartet.

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