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Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Baurecht vereinfachen und praxisgerecht gestalten

(11.10.2002) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie das Baurecht durch Schaffung einheitlicher und handhabbarer Standards transparent gestaltet. "Die Handlungsspielräume der Kommunen müssen durch den Abbau von Verfahren und Bürokratie im Baurecht ausgeweitet werden", erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Klaus Fleck, Schopfheim, anlässlich der Bauausschusssitzung des Verbandes in Schopfheim. Vor diesem Hintergrund hat der DStGB die im Folgenden aufgeführten Erwartungen an die neue Bundesregierung formuliert:

  1. Baurecht vereinfachen und praxisgerecht gestalten
    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sind für Politik und Verwaltung sowie für die Bürgerinnen und Bürger durch die Schaffung einheitlicher und handhabbarer Verfahrensschritte transparent zu gestalten. Die Bauordnungen der Länder sind zu harmonisieren.
  2. Stadterneuerungsmittel erhöhen
    Ausreichende Fördermittel für Städtebau-, Stadtumbau- und Stadtentwicklungs-Maßnahmen sind eine zwingende Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden, für den Anstoß privater Initiativen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Dies setzt eine dauerhafte Erhöhung der Stadterneuerungsmittel des Bundes voraus.
  3. Innenstädte und Ortskerne stärken
    Innenstädte und Ortskerne müssen als ökonomisches und soziales Zentrum gestärkt und entwickelt werden. Dies setzt eine Attraktivitätssteigerung für Handel, Kunden und Allgemeinheit voraus. Notwendig ist eine Mischung von Wohnen, Arbeiten, Handeln und Kultur, eine Verbesserung der Kundenorientierung, eine Aufwertung des öffentlichen Raums sowie die Erhöhung der Sicherheit und Sauberkeit in den Gemeinden. Nutzungsmischungen steigern die Attraktivität des Wohnens, wenngleich zeitweise höhere Umgebungsbelastungen auftreten können, die aber auch rechtlich abgesichert werden sollten.
  4. Kommunale Planungshoheit gegenüber Bahn verbessern
    Die der Selbstverwaltungsgarantie unterliegende Planungshoheit der Kommune kann bei der Aufgabe ehemaliger zu Bahnzwecken genutzter Grundstücke nur dadurch ausgeübt werden, dass der Gemeinde – und nicht allein der DB AG – ein unmittelbares Antragsrecht beim Eisenbahnbundesamt auf Entlassung aufgegebener Bahnanlagen aus dem Fachplanungsrecht zugebilligt wird. Im Zuge einer Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist daher ein unmittelbares Antragsrecht der Kommune aufzunehmen.
  5. Vergaberecht vereinfachen
    Eine Auftragsvergabe durch die Kommunen in einem transparenten Wettbewerb führt zu Kosteneinsparungen, gewährleistet zügige Investitionen und vermeidet Vergabebeschwerden. Hierfür ist ein entbürokratisiertes und verständliches Vergaberecht Voraussetzung. Zudem darf die öffentliche Auftragsvergabe nicht mit vergabefremden Aspekten belastet werden.
  6. Kostensparendes und leistungsgerechtes Bauen ermöglichen
    Ohne eine umfassende Gemeindefinanzreform, die den Gemeinden wieder finanzielle Gestaltungsspielräume gibt, muss eine Erhöhung der Architekten- und Ingenieurhonorare im Rahmen einer HOAI-Novelle zurückgestellt werden.
  7. Kommunale Konzepte bei Wohnungsbauförderung beachten
    Notwendig ist eine bedarfsgerechte und zielorientierte Förderung, die verstärkter als bisher kommunale Wohnbaukonzepte vor Ort berücksichtigt. Die Eigenheimzulage ist zu erhalten.
  8. Ländlichen Raum fördern und entwickeln
    Infrastrukturelle Einrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, öffentliche und private Dienstleistung, Behörden, Nahverkehr, Bildung und Freizeit müssen auch in den ländlichen Räumen erhalten und modernisiert werden.
  9. Sicherheit in lebenswerten Städten und Gemeinden gewährleisten
    Der Schutz der Bürger vor Kriminalität und Gewalt muss konsequent verbessert werden. Für die Verfolgung und Bekämpfung von Graffitiunwesen und Vandalismus sind die strafrechtlichen Verfolgungsvoraussetzungen zu verbessern.
  10. Nachhaltiger und umfassender Hochwasserschutz
    Vorbeugender Hochwasserschutz erfordert ein dauerhaft integriertes Vorgehen aller Beteiligten und setzt eine grenz- und fachübergreifende Zusammenarbeit voraus (Denken und Handeln in Flusseinzugsgebieten). Notwendig sind daher die gemeinsame Erarbeitung vorbeugender Hochwasserschutzkonzepte durch Bund, Länder und Kommunen sowie die Aufstellung entsprechender Maßnahmepläne.

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