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VDM: Entscheidung gegen Eigenheimzulage schadet der Bauwirtschaft

(16.10.2002) Der Verband Deutscher Makler kritisiert die rot-grünen Sparpläne zur Eigenheimförderung als schädlich für die Konjunktur in Deutschland. "Die Einsparsumme von 210 Mill. EURO pro Jahr fällt der Koalition schon bald senkrecht auf die Füße, wenn die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung deutlich werden", betonte VDM- Sprecher Jürgen Michael Schick in Berlin.

Die Sparpläne der Koalition ließen außer acht, dass die bisherige Eigenheimförderung über Multiplikatoreffekte u.a. in der Bauwirtschaft etwa 130 Prozent zusätzlichen Nachfrageschub zu den getätigten Investitionen bewirkt habe. Wenn bisher 1 Mrd. EURO in den Eigenheimbau geflossen sind, habe das 2,3 Milliarden Gesamtinvestitionen nach sich gezogen.

"Cleveres Finanzmanagement des Bundes hätte bedeutet, die Eigenheimförderung beizubehalten und nicht kurzsichtigen Einsparerfolgen zu opfern" erklärte VDM-Sprecher Schick. Wenn nur noch Familien mit Kindern eine reduzierte Förderung genössen und die Einkommensgrenze zusätzlich auf 70.000 / 140.000 für Alleinstehende / Verheiratete gekürzt würden (Summe der Einkünfte für zwei Jahre!), hätte das einmal mehr eine große Investitionszurückhaltung von potenziellen Häuslebauern zur Folge.

Deutschland brauche klare Wachstumsimpulse. Wer Steinkohlesubventionen aufrecht erhalte, und gleichzeitig den Eigenheimbau erschwere, der betreibe eine Verlängerung der Vergangenheit anstatt die Zukunft zu gestalten. Der VDM schätzt, dass in Folge dieser Entscheidung der Koalitionspartner weitere Arbeitsplätze am Bau gefährdet sind. "Hier wird der Jobmotor einmal mehr abgewürgt," so Schick.

Die Koalitionspläne sehen vor, die Grundförderung in ihrer heutigen Form von acht Jahre lang je 2.556 EURO für Neubauten und 1.278 EURO für Altbauten zu streichen. Stattdessen wird das heutige Baukindergeld von 764 EURO jährlich zu einer allgemeinen Eigenheimzulage von 1.200 EURO je Kind ausgebaut, die Zulage gibt es also nur noch für Eltern. Zusätzlich werden - wie oben dargesellt - die Einkommensgrenzen spürbar abgeschmolzen.

zur Erinnerung: Aktuell (September 2002) ist für die Einkunftsgrenze die Summe der Einkünfte aus zwei Jahren maßgebend, nämlich das Erstjahr und das vorangegangene Jahr. Bei Alleinstehenden darf diese Summe bei Bauantrag oder Anschaffung des Eigenheims 81.807 Euro (160.000 DM) zzgl. 30.678 Euro (60.000 DM) für jedes Kind nicht überschreiten. Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten beträgt die Grenze 163.614 Euro (320.000 DM) zuzüglich Kinderkomponente. Übrigens: Die Fördergrenze ist nicht für jedes Kalenderjahr des Förderzeitraumes erneut zu überprüfen! - siehe auch: Staatliche Förderung: Familien mit Kindern bevorzugt

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